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Amazon - reguläre Preise -

Janosch9 / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

da sich Amazon bisher als vertrauenswürdig erwiesen hatte, hebe ich dort immer mal wieder was bestellt. Doch nun wurde ich bitter enttäuscht. Da ich einen TFT suche habe ich natürlich auch bei Amazon vorbeigeschaut und bin dort auf ein gutes Angebot gestoßen. Dort gab es den „19 Zoll Viewsonic VX924“ für 249,00 € + Versand. Einige Testberichte später und ein Preisvergleich mit anderen Onlineshops deren Preisspanne zwischen 300 und 400 Euro lag habe ich ihn dann natürlich bei Amazon auf Rechnung bestellt.

Einen Tag später erreichte mich eine Mail in der ich darauf hingewiesen wurde, daß die Zahlungsart Rechnung nicht bewilligt wird und ich auf Bankeinzug bzw. Kreditkarte umstellen soll. Warum war mir nicht klar da ich bisher immer umgehend alles beglichen habe. Ok, dachte ich mir bei Amazon kannst du trauen und mit Kreditkarte bezahlen. Wieder einen Tag später erhielt ich dann eine Mail, mit der Botschaft, daß der Monitor nicht mehr vorrätig ist und ich mit 1-2 Wochen Lieferzeit rechnen müßte. 5 Tage später nun die nächste Mail. Hier teilte man mir mit, daß es sich bei dem Angebot um ein „deutlich erkennbar zu niedriges Angebot handelte“.

Ich empfinde dies als Mutmaßung, denn für mich als Kunde war dieses Angebot in keiner Weise als „eindeutig zu niedriges“ erkennbar. Natürlich lag der Preis unter dem von anderen Anbietern. Amazon hat aber oftmals Schnäppchen im Angebot, so habe ich erst vor kurzem einen Bildband mit 85% Preisnachlaß dort erstanden.

Wie soll der Kunde feststellen, welche Preise regulär sind ?

Ich bin mit der Vorgehensweise von Amazon nicht einverstanden und fühle mich als Kunde geprellt. Eingabefehler dem Kunden mit der Aussage „deutlich erkennbar“ zu zuschieben ist meiner Meinung nach keine feine Sache.

Hätte es sich hierbei tatsächlich um einen Eingabefehler gehandelt, hätte man das mir doch direkt mitteilen können. Ich kann mir nicht vorstellen daß so etwas eine Woche nicht lang nicht bemerkt wird.

Auch wurde ich direkt auf die AGB § so und so hingewiesen. Dort steht, daß noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nach dem Motto : Hin nehmen und Maul halten.

Würde mich freuen wenn Ihr zu dem Fall eure Meinung abgeben würdet.

Gruß Doestix

Preise im Schaufenster... Olaf19
haegar the horrible Janosch9 „Amazon - reguläre Preise -“
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Tatsächlich kann man nicht auf dem im allgemeinen Angebot ausgewiesenen Betrag bestehen. Erst dann, wenn in einer Auftragsbestätigung einem ein ganz bestimmter Preis genannt und damit bestätigt wurde, liegt die Sache anders.

Die Angebot aller Firmen (Online und Ladengeschäft) sind allgemeine Aufforderungen an Jedermann/frau, bei denen zu bestellen bzw. zu kaufen. Wenn man mal die ABGs der Firmen liest, dann sind die Preisauszeichnungen immer vorbehaltlich eines eventuellen Schreibfehlers zu sehen. Die Firma kann sich bei der Vorlage für den Druck schlicht vertippt haben oder die Druckerei macht was verkehrt.

Letztlich KANN man einen Verkäufer NICHT zum Verkauf zwingen, solange noch kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommnen ist. Daß es Firmen gibt, die sich da SEHR viel häufiger "irren" als andere, ist uns allen ja wohl klar. Aber wenn der Verkäufer Dir nichts verkaufen WILL (oder nur zu DEM Preis nicht), dann KANNST Du ihn auch nicht dazu zwingen, es zu tun.

Alles, was Du dann tun kannst, ist, ihn bei der Verbraucherberatung und/oder bei der Konkurrenz zu verpetzen. Unschön wird es dann, wenn es keine Verbraucherberatung gibt und auch keine Konkurrenz...

Auch, wenn man das schwarze Schaf meldet, wird die Abmahnung ne Weile dauern, "sofort" im Sinne von "innerhalb der nächsten paar Minuten" ist da nicht angesagt. Leider.