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Amazon - reguläre Preise -

Janosch9 / 27 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute,

da sich Amazon bisher als vertrauenswürdig erwiesen hatte, hebe ich dort immer mal wieder was bestellt. Doch nun wurde ich bitter enttäuscht. Da ich einen TFT suche habe ich natürlich auch bei Amazon vorbeigeschaut und bin dort auf ein gutes Angebot gestoßen. Dort gab es den „19 Zoll Viewsonic VX924“ für 249,00 € + Versand. Einige Testberichte später und ein Preisvergleich mit anderen Onlineshops deren Preisspanne zwischen 300 und 400 Euro lag habe ich ihn dann natürlich bei Amazon auf Rechnung bestellt.

Einen Tag später erreichte mich eine Mail in der ich darauf hingewiesen wurde, daß die Zahlungsart Rechnung nicht bewilligt wird und ich auf Bankeinzug bzw. Kreditkarte umstellen soll. Warum war mir nicht klar da ich bisher immer umgehend alles beglichen habe. Ok, dachte ich mir bei Amazon kannst du trauen und mit Kreditkarte bezahlen. Wieder einen Tag später erhielt ich dann eine Mail, mit der Botschaft, daß der Monitor nicht mehr vorrätig ist und ich mit 1-2 Wochen Lieferzeit rechnen müßte. 5 Tage später nun die nächste Mail. Hier teilte man mir mit, daß es sich bei dem Angebot um ein „deutlich erkennbar zu niedriges Angebot handelte“.

Ich empfinde dies als Mutmaßung, denn für mich als Kunde war dieses Angebot in keiner Weise als „eindeutig zu niedriges“ erkennbar. Natürlich lag der Preis unter dem von anderen Anbietern. Amazon hat aber oftmals Schnäppchen im Angebot, so habe ich erst vor kurzem einen Bildband mit 85% Preisnachlaß dort erstanden.

Wie soll der Kunde feststellen, welche Preise regulär sind ?

Ich bin mit der Vorgehensweise von Amazon nicht einverstanden und fühle mich als Kunde geprellt. Eingabefehler dem Kunden mit der Aussage „deutlich erkennbar“ zu zuschieben ist meiner Meinung nach keine feine Sache.

Hätte es sich hierbei tatsächlich um einen Eingabefehler gehandelt, hätte man das mir doch direkt mitteilen können. Ich kann mir nicht vorstellen daß so etwas eine Woche nicht lang nicht bemerkt wird.

Auch wurde ich direkt auf die AGB § so und so hingewiesen. Dort steht, daß noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nach dem Motto : Hin nehmen und Maul halten.

Würde mich freuen wenn Ihr zu dem Fall eure Meinung abgeben würdet.

Gruß Doestix

charlie62 Janosch9 „Amazon - reguläre Preise -“
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Du bist

a) im Unrecht

Klick!

b) auch moralisch auf dem Holzweg

c) bestimmt anderer Meinung, wenn du dein Auto auf Grund einer falschen Anzeige einmal um 1/10tel des Wertes hergeben sollst.

Janosch9 charlie62 „Du bist a im Unrecht Klick! b auch moralisch auf dem Holzweg c bestimmt anderer...“
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Hallo Charlie,
vielen Dank für Deine Mitteilung.

Pkt. a) ist ja eindeutig, steht ja auch in meinem posting.

Pkt. b) moralisch kann ich mir nichts vorwerfen und bin auch nicht Deiner Meinung, da ich als Laie nicht feststellen kann ob der Preis regulär ist oder nicht. An allen Ecken gibt es Heutzutage Angebote mit dicken Prozenten.

Pkt. c) Habe ich auch nicht verlangt. Ich finde es nur eine Frechheit die Schuld auf den Kunden abzuwälzen. Es war für mich eben nicht "eindeutig erkennbar" sondern nur eines von vielen Angeboten. Die Bestellung lief ja schon eine Woche warum hat man mir dann nicht direkt den Eingabefehler mitgeteilt sondern vertröstet mich mit anderen Aussagen ?

Gruß
Doestix

charlie62 Janosch9 „Hallo Charlie, vielen Dank für Deine Mitteilung. Pkt. a ist ja eindeutig, steht...“
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Nun, Amazon ist ja keine Klitsche und bei der Bearbeitung einer Bestellung sind mehrere Abteilungen involviert. Die Warendisposition kümmert sich dabei nicht um die Preisgestaltung und der Preiskalkulation ist die Verfügbarkeit egal. Nicht ideal, aber die Regel in vielen großen Unternehmen.

Dass du nach der vorausgegangenen Recherche nicht bewusst auf einen Fehler bei Amazon spekuliert hast, das glaube ich weniger:

Klick!

Andreas42 Janosch9 „Amazon - reguläre Preise -“
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Hi!

leider hat die Qualitätssicherung bei den Preisangaben von Amazon in letzter Zeit etwas nachgelassen. Es sind immer häufiger "Superschnäppchen" zu finden, dan dann nur teilweise oder gar nicht geliefert werden. Ich kenne das aus dem aus dem bereich der DVD-Preise. (Das passiert nicht ständig und auch nicht mit jedem Artikel, aber es passiert.)

teilweise wiess man nicht, ob es ein versehen oder Absicht war, da die Preise bei Amazon (bei DVDs) teilweise täglich wechseln und nach 50%-Rabatt dann wieder eine Preiserhöhung von 60€ folgen kann. Bei DVDs tut's nicht so weh, da Amazon eine Preisgarantie hat, falls man zu teuer eingekauft hat.

Ändern kannst du nicht, ärgern ist zwar verständlich, aber sinnlos. Schreib dem Amazon-Support über das Kontaktformular eine Nachricht und beklage dich freundlich. Mal sehen, was sie dazu sagen.

Bis dann
Andreas

Balzhofna Andreas42 „Hi! leider hat die Qualitätssicherung bei den Preisangaben von Amazon in...“
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Mir ist etwas ähnliches passiert. Ich habe bei Ebay ein Akkuladegerät gekauft. Ich habe extra darauf geachtet, bei einem Händler, der seine Adresse usw. angegeben hat zu kaufen. Der Preis war angemessen, ich war nicht auf ein Schnäppchen aus, sondern auf gute Neuware.
Per SofortKauf bestellt und Geld sofort überweisen. Nach 2 Wochen war noch immer nichts da. Keine Email nichts. freundlichst habe ich dann eine Email verschickt und nachgefragt, ob meine Zahlung schon eingegangen ist. 3 Tage keine Antwort.
Dann hatte ich das Warten satt und habe dort angerufen. Ich wurde sehr naja, ironisch behandelt. Mein Artikel werde schon kommen und ich soll mir bei den 2 Wochen nicht ins Hemd machen.
Ich wurde sehr stinkig und habe gesagt, dass ich den Chef sprechen möchte, oder eine Versandnachweis. Man gab mir keins von beidem und legte einfach auf.
Dann habe ich später nochmal angerufen. Wieder so ein "sehr Freundlicher" Mensch an der Strippe gehabt. Der hat mir dann erklärt, dass mein Artikel noch nicht da ist und der Hersteller in Vollzug ist!?
WAS??? Nach 3 Wochen sagt mir einer, dass sie Sachen verkaufen, die sie nicht haben????????????????
Antwort: Wir machen das immer so.
Ich habe ihn auf mein Recht hingewiesen, dass der Artikel innerhalb von 14Tagen nach Zahlungseingang usw. bei mir sein muss.
Nach dem ich ihm mit meinem Anwalt gedroht habe, hat er gemeint, dass ich meine Kontodaten durchgeben soll und er überweist mir den Betrag zurück.
Nach 2WOCHEN hatte ich dann das Geld wieder.
Danach habe ich bei einem Anderen Händler angerufen und gefragt, ob er das Zeug auch auf Lager hat. Er lachte und sagt, "Natürlich! Sonst würde ich es ja nicht verkaufen" Ich habe ihm meine Story erzählt und er lachte nur über seinen Kollegen.
Nach 3TAGEN war das Ladegerät da...
Es gibt wirklich A-Lochverkäufer. Früher habe ich eine Zeitlang in den USA gelebt. Da herrschen andere Sitten und Kunde ist König! Naja, Servicewüste Deutschland trifft voll zu. Das schlimmste ist, dass die entweder vom Gesetz gedeckt werden, oder sie spekulieren darauf, dass man für ein 100Euro Ladegerät keinen Anwalt einschaltet. Ich finds scheiße
Mfg Tobias

charlie62 Balzhofna „Mir ist etwas ähnliches passiert. Ich habe bei Ebay ein Akkuladegerät gekauft....“
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Mir ist etwas ähnliches passiert.

Nicht wirklich.

Früher habe ich eine Zeitlang in den USA gelebt. Da herrschen andere Sitten und Kunde ist König! Naja, Servicewüste Deutschland trifft voll zu.

Amazon ist eine amerikanische Firma.

Und die Sitten die in amerikanischen Firmen herrschen, die müssen wir nicht unbedingt haben.
Balzhofna charlie62 „Mir ist etwas ähnliches passiert. Nicht wirklich. Früher habe ich eine...“
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Wie gut, dass Sie so bescheit wissen und sich mit Geschäftspraktiken amerikanischer Firmen auseinandersetzen. Das nächste mal wenn ich Fragen zu den USA habe, werde ich sie an Sie richten, da sie offensichtlich mehr Erfahrung, wie ich haben.
Mfg

charlie62 Balzhofna „Wie gut, dass Sie so bescheit wissen und sich mit Geschäftspraktiken...“
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Huch, da ist aber einer sensibel.

Spätestens seit es Wal-Mart hier in Deutschland gibt, kennen wir die Geschäftspraktiken amerikanischer Firmen sehr wohl.

The MOD charlie62 „Huch, da ist aber einer sensibel. Spätestens seit es Wal-Mart hier in...“
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hi,

ich meine mich zu erinnern, dass Dell auch mal so ein ähnlicher Fehler unterlaufen ist.
Dell hat auf ihrer australischen Homepage, eine (soweit ich noch weiss) 160GB für 8,irgendwas statts 80 Dollar angeboten. In diesem Falle waren es aber zirka 1000 Leute die diese dann geordert haben. Am Ende musste Dell sie dann auch für 8 Euro hergeben...



Nur mal so am Rande... :)

charlie62 The MOD „hi, ich meine mich zu erinnern, dass Dell auch mal so ein ähnlicher Fehler...“
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Sieht wohl so aus, als ob das BGB in Australien nicht gilt.

Cloud_Strife charlie62 „Sieht wohl so aus, als ob das BGB in Australien nicht gilt.“
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Das lag schlicht und einfach daran das genau diese Leute über Kreditkarte bezahlt haben, dadurch wurde ein bindender Vertrag abgeschlossen und Dell war gesetzlich verpflichtet diesen Vertrag einzuhalten.

Leute die per Rechnung oder Nachnahme bestellt haben, haben in die Röhre geguckt.

Conqueror Andreas42 „Hi! leider hat die Qualitätssicherung bei den Preisangaben von Amazon in...“
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Artikel sehe, dann ist die Preisauszeichnung bindend.
Das gleiche gilt doch auch bei Ebay.......
Bei Tankstellen gab es doch auch mal so einen Fall, indem bei mder Preisauszeichnung der 1 € vergessen wurde, und der Sprit musste für 89 Cent verkauft werden.
Also ich denke mit einem Anwalt hättest Du gute Aussichten.

charlie62 Conqueror „Ist es nicht so, daß wenn ich im Schaufenster einen“
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Ist es nicht so, daß wenn ich im Schaufenster einen Artikel sehe, dann ist die Preisauszeichnung bindend.

Nein, das ist eben in Deutschland nicht so.

Das Beispiel mit der Tanke ist wirklich toll. Wer hat da vorgeschrieben, dass der falsche Preis nicht berichtigt werden darf und wie lange "musste" die den Sprit zum falschen Preis verkaufen. Nonsens.

Und dann der Tipp mit dem Anwalt - tztztztz

Informiere dich vorher und poste nicht einfach nach hörensagen.
Andreas42 Conqueror „Ist es nicht so, daß wenn ich im Schaufenster einen“
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Hi!

Das mit der Tanke habe ich im TV gesehen. Da "musste" nicht verkauft werden, da wurde einfach verkauft, weil es niemand bemerkt hatte. ;-)

Das war eine vollautomatische Tanke an einem Supermarkt, die nicht besetzt war (= kein Mitarbeiter mehr da) und nachts per Tankautomat genutzt werden konnte. Gegen Dienstende hat der letzte Mitarbeiter die Preise für die Nacht eingestellt und sich dabei vertippt.

Gab dann wohl Nachts ein wares Volksfest. :)

Bei Amazon läuft die ganze Bestellabwicklung dann doch nicht so von selbst, da hängen doch Menschen dazwischen die kontrollieren können und Fehler bemerken. ;-)

Anwalt und gute Chancen? Hmmm....

Der gesunde menschenverstand sagt, dass man sich als beste Lösung ein anderes günstiges Angebot für einen Monitor bei einem anderen Händler sucht und dann dort kauft. Klar kann man das auch den Anwalt machen lassen und wenn er nicht komplett bescheuert ist, wird er auch einen Monitor für Janosh9 finden - nur: ist es wirklich sinnvoll sich dafür einen Anwalt zu nehmen?

:-D

"Mein PC läuft nicht! Reparieren sie ihn oder ich hole einen Anwalt!"
"Machen sie dass, wenn er den PC reparieren kann, hätte ich gerne seine Adresse."

Bis dann
Andreas

Olaf19 Conqueror „Ist es nicht so, daß wenn ich im Schaufenster einen“
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...sind keine rechtsverbindlichen Angebote, sondern kaufrechtlich gesehen nur "Einladungen zum Angebot" (invitatio ad offerendum). Der Kaufvertrag kommt so zustande:

- "Antrag": der Kunde(!) macht dem Händler ein Angebot, indem er z.B. die gewünschte Ware aufs Fließband legt
- "Annahme": der Händler geht auf das Angebot ein, indem er die Ware abkassiert

Anders sieht die Sache aus, wenn ein Händler einem einzelnen Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet und dieses Angebot keine Freizeichnungsklauseln wie "freibleibend" oder "unverbindlich" enthält. Preisaushänge oder Anzeigen in der Zeitung dagegen sind immer unverbindliche Informationen an die Allgemeinheit, also keine Angebote im kaufrechtlichen Sinne.

CU
Olaf

Tom West Janosch9 „Amazon - reguläre Preise -“
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Amazon hat zwar recht, dass sie Dir die Ware nicht zu dem ausgewiesenen Preis hergeben mussten, dennoch wäre tatsächlich eine kleine Entschuldigung angebracht gewesen.

Vermute einfach mal, dass zum großen Teil halt automatisiert geantwortet wird und insoweit nicht jeweils individuelle Antworten möglich sind. Würde das dennoch ziemlich relaxt sehen.


Greets
Tom West

haegar the horrible Janosch9 „Amazon - reguläre Preise -“
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Tatsächlich kann man nicht auf dem im allgemeinen Angebot ausgewiesenen Betrag bestehen. Erst dann, wenn in einer Auftragsbestätigung einem ein ganz bestimmter Preis genannt und damit bestätigt wurde, liegt die Sache anders.

Die Angebot aller Firmen (Online und Ladengeschäft) sind allgemeine Aufforderungen an Jedermann/frau, bei denen zu bestellen bzw. zu kaufen. Wenn man mal die ABGs der Firmen liest, dann sind die Preisauszeichnungen immer vorbehaltlich eines eventuellen Schreibfehlers zu sehen. Die Firma kann sich bei der Vorlage für den Druck schlicht vertippt haben oder die Druckerei macht was verkehrt.

Letztlich KANN man einen Verkäufer NICHT zum Verkauf zwingen, solange noch kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommnen ist. Daß es Firmen gibt, die sich da SEHR viel häufiger "irren" als andere, ist uns allen ja wohl klar. Aber wenn der Verkäufer Dir nichts verkaufen WILL (oder nur zu DEM Preis nicht), dann KANNST Du ihn auch nicht dazu zwingen, es zu tun.

Alles, was Du dann tun kannst, ist, ihn bei der Verbraucherberatung und/oder bei der Konkurrenz zu verpetzen. Unschön wird es dann, wenn es keine Verbraucherberatung gibt und auch keine Konkurrenz...

Auch, wenn man das schwarze Schaf meldet, wird die Abmahnung ne Weile dauern, "sofort" im Sinne von "innerhalb der nächsten paar Minuten" ist da nicht angesagt. Leider.

Janosch9 haegar the horrible „Tatsächlich kann man nicht auf dem im allgemeinen Angebot ausgewiesenen Betrag...“
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Hi,

Bin vorhin durch Zufall bei Geizhals.at/deutschland auf folgendes gestossen:

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895) "Amazon = Blender, hart an der Grenze zum Betrug!"

Das Kapitel Amazon hat sich nun endgültig bei mir erledigt.
Ich habe selten so einen schlechten Online-Shop erlebt, Lieferzeiten werden beliebig geämdert, die Lieferungen wurden bisher niemals vollzogen.
Danach folgen nichtssagende Entschuldigungsmails von dem ausgelagerten Kundenservice, dem sowieso alles egal ist.
Die belügen einen auch noch schamlos.
Am 26.12.2005 habe ich einen Samsung LE 23 R 51 23-Zoll für 699,-€ bestellt. Lieferzeit 4-6 Wochen.
Am 6.2. 2006 erhielt ich dann folgende Mail:

Wir gruessen Sie ganz herzlich. Zu Ihrer Amazon.de-Bestellung gibt es Neuigkeiten.
Der folgende Titel ist leider nicht lieferbar:
Dieser Artikel musste aus Ihrer Bestellung gestrichen werden.

Gleichzeitig wurde das Produkt weiter bei Amazon angeboten, jetzt aber für 729,- €, weiterhin mit einer Lieferzeit von 4-6 Wochen.
Rückfragen wurden durch den "Kundenservice" von Frau/Herrn Tani Mehra
folgendermaßen abgeschmettert:
"Leider liegen uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Informationen
darüber vor, ob der gewünschte Artikel "Samsung LE 23 R 51 23-Zoll/
58 cm 16:9 LCD-Fernseher schwarz/silber" in unseren Online-Katalog
nochmals aufgenommen wird."

Das passiert mir nun zum 2. Mal bei Amazon. Ich denke, hier werden gezielt Werbeangebote plaziert, die sich letztendlich in Luft auslösen. Gute Plazierungen in den Suchmaschinen sind halt wichtiger, als guter Kundenservice. Da kann man den Kunden beruhigt mal belügen.
Eine Mitteilung an den Vebraucherschutz werde ich noch vornehmen.

Das Gerät habe ich letzendlich für 730,- € bei redcoon bestellt.
Bestellung am Di um ca. 20:00 Uhr vorgenommen, Lieferung erfolgte am
Donnerstag. Für mich unglaubliche Werte.

Also, Finger weg von Amazon!
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Ich denke das sagt alles.

schönen Tag noch

cu Doestix

charlie62 Janosch9 „Hi, Bin vorhin durch Zufall bei Geizhals.at/deutschland auf folgendes gestossen:...“
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Ich denke das sagt alles.

Das sagt gar nichts, da Amazon ja mehr als zwei Kunden hat.

Das sagt schon mehr:

Klick!
Janosch9 charlie62 „Ich denke das sagt alles. Das sagt gar nichts, da Amazon ja mehr als zwei Kunden...“
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An Charlie

Hallo Charlie, dies soll keinen Angriff gegen Dich darstellen aber irgendwie scheinst du den Vorgang nicht ganz recht zu begreifen.

Die gesamte Kaufabwicklung finde ich bei Amazon sehr gelungen, Auch wenn Amazon nicht der billigste Anbieter in einem Preisvergleich war, habe ich aufgrund der Zuverlässigkeit und Abwicklung dort bestellt.
Im Grunde kann ich den Shop auch nur empfehlen.

Mir geht es darum, daß ich ohne ersichtlichen Grund plötzlich aufgefordert werde die Zahlungsart zu ändern, im Anschluß Lierferschwierigkeiten gemeldet werden und dann letztendlich nach einer Woche auch noch beschuldigt werde ein „eindeutig zu niedrig erkennbares Angebot“ wahrgenommen zu haben. Dies ist meiner Meinung nach keine feine Sache. Auch wenn ich mich wiederhole, wie soll ich als Verbraucher bei Amazon erkennen können was reguläre Preise sind ?

Ich hoffe du weist nun um was es mir geht.

Gruß

Doestix

charlie62 Janosch9 „An Charlie Hallo Charlie, dies soll keinen Angriff gegen Dich darstellen aber...“
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Worum es dir geht, das habe ich oben schon geschrieben. Und nach deiner vorausgegangenen Preisrecherche wusstest du sehr ganau, dass der Preis um 100 Euro niedriger ist als bei den anderen günstigen Anbietern, hast also auf diesen Irrtum spekuliert - und verloren.

Hast du die Zahlungsbedingungen schon einmal durchgelesen?

Bitte beachten Sie: Für Neukunden besteht eine Höchstgrenze von 100,00 EUR, bis zu welcher der Kauf auf Rechnung möglich ist. Diese Grenze gilt für das gesamte Kundenkonto und berücksichtigt auch noch offene Beträge aus früheren Rechnungsbestellungen. Wir behalten uns somit das Recht vor, die Zahlungsweise Rechnung für bestimmte Bestellungen nicht zu akzeptieren und Sie stattdessen auf unsere weiteren Zahlungsarten Zahlung mit Kreditkarte oder Bankeinzug zu verweisen.

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Olaf19 haegar the horrible „Tatsächlich kann man nicht auf dem im allgemeinen Angebot ausgewiesenen Betrag...“
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> Auch, wenn man das schwarze Schaf meldet, wird die Abmahnung ne Weile dauern,
> "sofort" im Sinne von "innerhalb der nächsten paar Minuten" ist da nicht angesagt. Leider.


Wenn dieses Geschäftsgebaren im kaufrechtlichen Sinne korrekt ist, wie du richtig dargelegt hast, dann kann man diese Firma auch nicht abmahnen.

CU
Olaf

Markus Klümper Olaf19 „Da widersprichst du dir aber selbst:“
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Ich bin bin mir ehrlich gesagt garnicht so sicher ob Amazon im Recht ist. Zum einen ist ein Preisunterschied in diesen Größenordnungen kein deutlicher Hinweis auf einen Fehler sondern durchaus an der Tagesordnung. Das Gerät hätte ja durchaus auch ein Auslaufmodell sein können, wo Amazon als erster einen großen Restposten aufgekauft hätte etc. pp. Zumal es zwischendurch öfter 19"er für 250 Euro gibt, wennauch nicht so hochwertige. Dieser Vorwurf der bewußten Übervorteilung ist in meinen Augen unhaltbar und in jedem Fall eine verbale Unverschämtheit gegenüber dem Kunden. Im Übrigen gilt in Ladengeschäften AFAIK nur bis zur Kasse die Möglichkeit eines Irrtums. Wenn dort der Preis bestätigt wird ist für den Verkäufer Feierabend - er muß liefern! Immerhin wurde hier der Zahlungsvorgang eingeleitet und stellt damit einen Grenzfall dar den man durchaus mal juristisch beleuchten muss. Ich denke genug andere Firmen hätten das Teil kommentarlos ausgeliefert. Was das obige Posting von Charlie62 betrifft: Es geht hier nicht um ein Auto und auch nicht um 90% Preisnachlaß sondern eigentlich nur um das Auftreteten von Amazon. Ich hätte denen jedenfalls was ganz anderes erzählt, hier haben die aber noch einen recht geduldigen Käufer erlebt...

charlie62 Markus Klümper „Ich bin bin mir ehrlich gesagt garnicht so sicher ob Amazon im Recht ist. Zum...“
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Ich bin bin mir ehrlich gesagt garnicht so sicher ob Amazon im Recht ist.

Du nicht, aber BGB und Justiz.

Im Übrigen gilt in Ladengeschäften AFAIK nur bis zur Kasse die Möglichkeit eines Irrtums.

Wo hast du diesen Unsinn her? Mach dich mal schlau zum Thema Vertragsanfechtung wegen Irrtum. Wenn eine Ware versehentlich zu hoch ausgezeichnet wurde und du dies erst er hinterher bemerkst, dann bist du doch auch nicht der Meinung, dass das in Ordnung ist.

Immerhin wurde hier der Zahlungsvorgang eingeleitet und stellt damit einen Grenzfall dar den man durchaus mal juristisch beleuchten muss.

Unsinn.

Es geht hier nicht um ein Auto und auch nicht um 90% Preisnachlaß sondern eigentlich nur um das Auftreteten von Amazon.

Es geht hier darum, dass Amazon im Recht ist. Ob die Formulierungen von Amazon angebracht waren, das können wir nicht beurteilen da wir den originalen Wortlaut nicht kennen, sondern nur die Ausführungen von jemanden der sauer ist, dass seine Spekulation nicht aufgegangen ist.
Janosch9 charlie62 „Ich bin bin mir ehrlich gesagt garnicht so sicher ob Amazon im Recht ist. Du...“
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Hi,

Erst mal Danke an Euch alle für die rege Anteilnahme. Vor allem der Beitrag von Markus Klümper bringt die Sache auf den Punkt. Er hat mein Anliegen zu 100% verstanden.

Für Charlie noch zum Abschluß, da es alle anderen ja kapiert haben ;-):

Amazon hatte den Monitor mit umgerechnet ca. 25 % Preisnachlaß gegenüber anderen Onlineshops angeboten. Natürlich wußte ich das dieser Preis billiger ist sonst hätte ich ja nicht gekauft !?!. Geht man momentan auf Amazon kann man Casio Digicams mit 34 % Abschlag kaufen (falls der Preis regulär ist ;-). Wo bitte ist der Unterschied ? Ist jeder der dieses Angebot wahrnimmt ein potentieller Betrüger ?

Ich kenne die Zahlungsbedingungen und bin genau deshalb im unklaren. Ich war, wie du oben lesen konntest quasi Stammkunde, und habe meine Rechnungen immer umgehend beglichen. Da waren auch größere Anschaffungen dabei. Es gibt also keinen ersichtlichen Grund für die Nichtakzeptanz zur Zahlung auf Rechnung.

Obwohl du mich nicht kennst, unterstellst auch du mir, bewußt auf einen Fehler hin spekuliert zu haben. Dies bedeutet gleichzeitig daß du der Ansicht bist, daß meine Beiträge nicht der Realität entsprechen.

Ist das moralisch in Ordnung für Dich ?

Ich unterstelle dir ja auch keine geistige Schwäche obwohl du sichtlich dem Sachverhalt nicht folgen kannst.

Viele Grüße

Doestix

charlie62 Janosch9 „Hi, Erst mal Danke an Euch alle für die rege Anteilnahme. Vor allem der Beitrag...“
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Geht man momentan auf Amazon kann man Casiobild Digicams mit 34 % Abschlag kaufen

Das ist aber nur ein Abschlag vom Listenpreis. Amazon ist in diesem Fall nicht erheblich billiger als andere Online-Shops - im Gegenteil. Deshalb hinkt dieses Beispiel (wie auch das mit dem Bildband) gewaltig.

Du glaubst, dass ich den Sachverhalt nicht kapiere und ich glaube, dass deine Naivität nur vorgetäuschtes Mittel zum Zweck ist. Jeder darf doch glauben was er will.
Markus Klümper charlie62 „Ich bin bin mir ehrlich gesagt garnicht so sicher ob Amazon im Recht ist. Du...“
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Ich werde mal einen Dozenten fragen - als angehender Fachkaufmann des Handwerks habe ich regelmäßig Unterricht bei einem Wirtschaftsjuristen. Ich denke der kann das genau klären. Ich vermute aber schon das meine Aussage richtig ist. Schließlich kann nicht jeder Händler nachträglich ein Geschäft anfechten. Ich kenne etliche Fälle wo sich z.B. im Bauhandwerk Kalkulationsfehler einschleichen. Da wird bei Steinen oder Fliesen statt mit einem Stück mit nem ganzen Quadratmeter kalkuliert. Der Kunde freut sich, und der Handwerker hat die Arschkarte. Bei Ladengeschäften kann der der Verkäufer nach dem Kassiervorgang auch nicht hinterherrennen und mehr Geld fordern.Umgekehrt ist es ja einfacher. Wenn der Kunde merkt das er beschissen worden ist kann er vom i.d.R. die frewillige Rücknahme auf Kulanz des Händlers nutzen oder bei Versandware auf das Fernabsatzgesetz berufen und den Krempel einfach ganz zurückgeben. Ich habe mal so einen Fall gehabt, bei einem hiesigen PC-Händler der auch einen Versand hat. Dort habe ich mir Preise aus dem Webshop gesucht und vorab telefonisch gefragt ob die Preise auch im Laden gelten, was mir zugesagt wurde. Im Laden hab ich -da die Einzelpreise netto aufgeführt waren und USt. erst auf die Summe berechnet wurden- gemerkt, das die Preise zu hoch waren. Der Händler war nicht bereit diesen Irrtum zu korrigieren und eine rechtliche Handhabe hatte ich keine. Solltest Du genaue Regeln zu dem Thema vorliegen haben poste sie mal hier, falls ich mich irre lasse ich mich gerne belehren.