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Amazon - reguläre Preise -

Janosch9 / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

da sich Amazon bisher als vertrauenswürdig erwiesen hatte, hebe ich dort immer mal wieder was bestellt. Doch nun wurde ich bitter enttäuscht. Da ich einen TFT suche habe ich natürlich auch bei Amazon vorbeigeschaut und bin dort auf ein gutes Angebot gestoßen. Dort gab es den „19 Zoll Viewsonic VX924“ für 249,00 € + Versand. Einige Testberichte später und ein Preisvergleich mit anderen Onlineshops deren Preisspanne zwischen 300 und 400 Euro lag habe ich ihn dann natürlich bei Amazon auf Rechnung bestellt.

Einen Tag später erreichte mich eine Mail in der ich darauf hingewiesen wurde, daß die Zahlungsart Rechnung nicht bewilligt wird und ich auf Bankeinzug bzw. Kreditkarte umstellen soll. Warum war mir nicht klar da ich bisher immer umgehend alles beglichen habe. Ok, dachte ich mir bei Amazon kannst du trauen und mit Kreditkarte bezahlen. Wieder einen Tag später erhielt ich dann eine Mail, mit der Botschaft, daß der Monitor nicht mehr vorrätig ist und ich mit 1-2 Wochen Lieferzeit rechnen müßte. 5 Tage später nun die nächste Mail. Hier teilte man mir mit, daß es sich bei dem Angebot um ein „deutlich erkennbar zu niedriges Angebot handelte“.

Ich empfinde dies als Mutmaßung, denn für mich als Kunde war dieses Angebot in keiner Weise als „eindeutig zu niedriges“ erkennbar. Natürlich lag der Preis unter dem von anderen Anbietern. Amazon hat aber oftmals Schnäppchen im Angebot, so habe ich erst vor kurzem einen Bildband mit 85% Preisnachlaß dort erstanden.

Wie soll der Kunde feststellen, welche Preise regulär sind ?

Ich bin mit der Vorgehensweise von Amazon nicht einverstanden und fühle mich als Kunde geprellt. Eingabefehler dem Kunden mit der Aussage „deutlich erkennbar“ zu zuschieben ist meiner Meinung nach keine feine Sache.

Hätte es sich hierbei tatsächlich um einen Eingabefehler gehandelt, hätte man das mir doch direkt mitteilen können. Ich kann mir nicht vorstellen daß so etwas eine Woche nicht lang nicht bemerkt wird.

Auch wurde ich direkt auf die AGB § so und so hingewiesen. Dort steht, daß noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nach dem Motto : Hin nehmen und Maul halten.

Würde mich freuen wenn Ihr zu dem Fall eure Meinung abgeben würdet.

Gruß Doestix

charlie62 Conqueror „Ist es nicht so, daß wenn ich im Schaufenster einen“
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Ist es nicht so, daß wenn ich im Schaufenster einen Artikel sehe, dann ist die Preisauszeichnung bindend.

Nein, das ist eben in Deutschland nicht so.

Das Beispiel mit der Tanke ist wirklich toll. Wer hat da vorgeschrieben, dass der falsche Preis nicht berichtigt werden darf und wie lange "musste" die den Sprit zum falschen Preis verkaufen. Nonsens.

Und dann der Tipp mit dem Anwalt - tztztztz

Informiere dich vorher und poste nicht einfach nach hörensagen.
Preise im Schaufenster... Olaf19