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Software-Lizenzverträge... sog. EULAs

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Wie kommt eigentlich ein Software-Hersteller dazu, mir einen sog. "Lizenzvertrag" aufdrängen zu wollen, nachdem ich bereits mit meinem Händler einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habe? Wieso ist plötzlich - nach dem Öffnen der rechtmäßig erworbenen Ware! - ein zweiter Vertrag fällig?

Die Sache gehört mir und ich kann damit machen was ich will - im Rahmen gewisser Grenzen, versteht sich. Die hat aber doch wohl der Gesetzgeber zu bestimmen und nicht der Hersteller.

Man stelle sich das nur einmal auf andere Produkte des täglichen Lebens ausgeweitet vor: ich kaufe ich einen Kühlschrank, und der Hersteller will mir vorschreiben, wie viele Lebensmittel ich dort einfüllen darf, dass das Eisfach nur gegen ein kostenpflichtiges Upgrade benutzt werden darf, dass der Kühlschrank nur zuhause und für private Zwecke, nicht aber für kommerzielles Catering eingesetzt werden darf etc.

Da würde doch jeder dem Hersteller einen Vogel zeigen und den Schmarrn ignorieren! Wieso glauben Software-Hersteller, sie könnten sich für ihre Produkte eine Extrawurst braten, und wo bietet der Gesetzgeber die Grundlage für solche Willkür?

CU
Olaf

P.S. über das Thema Raubkopien brauchen wir in diesem Kontext nicht zu diskutieren. Software unterliegt dem Urheberrecht - auch das hat der Gesetzgeber geregelt. Ein "Lizenzvertrag" für jedes einzelne Exemplar ist auch hierfür überflüssig.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 Onkel25Gandalf „Hallo Olaf! Urheber / Händler Der Händler vertreibt auch nur, was er vom...“
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Hi Mario,

danke für deine ausführlichen Stellungnahmen... im Grunde habe ich für die Situation der Urheber, die durch die viele Kopiererei z.T. arg gebeutelt sind, auch eine ganze Menge Verständnis. Um so mehr ärgert es mich dann aber, wenn ich als ehrlicher Käufer vom Hersteller schikaniert werde, insbesondere durch Passagen wie "der Lizenzvertrag bezieht sich nur auf den Erstkäufer, ein Weiterverkauf ist verboten". Schon beruhigend zu lesen - in dem Punkt stimmen die Beiträge hier überein - dass man derartige Passagen einfach ignorieren kann.

> Der Händler kann dir auch nicht mehr verkaufen/übereignen, als der Urheber bereit ist herauszurücken (Umfang der Lizenz).

Der Händler hat ja mit der ganzen Lizenziererei gar nichts am Hut. Der verkauft mir einen bunten Karton mit allerlei Inhalt (CD, Dokumentation). Dieser Karton samt Inhalt ist vom Zeitpunkt des Kaufes an mein Eigentum. Es ist schon merkwürdig, dass ich nach dem Öffnen des Kartons plötzlich erfahren muss, dass ich mit dem Entfernen des Siegels von der CD angeblich und "plötzlich" einen zweiten Vertrag abgeschlossen haben soll - nur diesmal nicht mit dem Händler, sondern mit dem Hersteller der Software...

CU
Olaf

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