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Software-Lizenzverträge... sog. EULAs

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Wie kommt eigentlich ein Software-Hersteller dazu, mir einen sog. "Lizenzvertrag" aufdrängen zu wollen, nachdem ich bereits mit meinem Händler einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habe? Wieso ist plötzlich - nach dem Öffnen der rechtmäßig erworbenen Ware! - ein zweiter Vertrag fällig?

Die Sache gehört mir und ich kann damit machen was ich will - im Rahmen gewisser Grenzen, versteht sich. Die hat aber doch wohl der Gesetzgeber zu bestimmen und nicht der Hersteller.

Man stelle sich das nur einmal auf andere Produkte des täglichen Lebens ausgeweitet vor: ich kaufe ich einen Kühlschrank, und der Hersteller will mir vorschreiben, wie viele Lebensmittel ich dort einfüllen darf, dass das Eisfach nur gegen ein kostenpflichtiges Upgrade benutzt werden darf, dass der Kühlschrank nur zuhause und für private Zwecke, nicht aber für kommerzielles Catering eingesetzt werden darf etc.

Da würde doch jeder dem Hersteller einen Vogel zeigen und den Schmarrn ignorieren! Wieso glauben Software-Hersteller, sie könnten sich für ihre Produkte eine Extrawurst braten, und wo bietet der Gesetzgeber die Grundlage für solche Willkür?

CU
Olaf

P.S. über das Thema Raubkopien brauchen wir in diesem Kontext nicht zu diskutieren. Software unterliegt dem Urheberrecht - auch das hat der Gesetzgeber geregelt. Ein "Lizenzvertrag" für jedes einzelne Exemplar ist auch hierfür überflüssig.

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Onkel25Gandalf Olaf19 „Software-Lizenzverträge... sog. EULAs“
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> Man stelle sich das nur einmal auf andere Produkte des täglichen Lebens ausgeweitet vor: ich
> kaufe ich einen Kühlschrank, und der Hersteller will mir vorschreiben, wie viele Lebensmittel ich
> dort einfüllen darf, dass das Eisfach nur gegen ein kostenpflichtiges Upgrade benutzt werden darf,
> dass der Kühlschrank nur zuhause und für private Zwecke, nicht aber für kommerzielles Catering
> eingesetzt werden darf etc.

Der Unterschied zwischen Kühlschrank und Software ist einfach der, dass der Kühlschrank eine Sache ist und Software nur zu Transportzwecken auf einer CD ist. Der eigentliche Wert einer geistigen Schöpfung liegt also nicht in der Sache selbst, sondern in dem in der Sache manifestiertem Gedanken und was du damit anstellen kannst. Du könntest den Programmcode auch auswendiglernen und in deiner Programmierumgebung wieder abtippen - die CD bräuchtest du also nichteinmal. Und dann kannst du Software unendlich oft kopieren und weitergeben. Aufgrund dieser sog. Ubiquität geistiger Schöpfungen, so begründen es die Gesetzgeber, bedarf das "geistige Eigentum" eines besseren - oder zumindest anderen - Schutzes als Sachgüter. Da kann man eben nicht aus einem Kühlschrank mal eben zwei oder dreihundert machen. Vergleiche mit Sachen scheitern also. Für Geistesschöpfungen braucht es eben andere, in diesem Fall lizenzrechtliche Regelungen.

Aber zu den abzunickenden Lizenzbedingen an sich wurde ja eigentlich auch schon alles gesagt. Die sind einfach Murks, weil erst zu Hause gesehen und damit nicht Vertragsbestandteil, sondern allerhöchstens Mittel zur Auslegung des Vertrages.

Ob das geltende deutsche Urheberrecht den Interessen der Nutzer gerecht wird, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt...

Gruß, Mario

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