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Software-Lizenzverträge... sog. EULAs

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Wie kommt eigentlich ein Software-Hersteller dazu, mir einen sog. "Lizenzvertrag" aufdrängen zu wollen, nachdem ich bereits mit meinem Händler einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habe? Wieso ist plötzlich - nach dem Öffnen der rechtmäßig erworbenen Ware! - ein zweiter Vertrag fällig?

Die Sache gehört mir und ich kann damit machen was ich will - im Rahmen gewisser Grenzen, versteht sich. Die hat aber doch wohl der Gesetzgeber zu bestimmen und nicht der Hersteller.

Man stelle sich das nur einmal auf andere Produkte des täglichen Lebens ausgeweitet vor: ich kaufe ich einen Kühlschrank, und der Hersteller will mir vorschreiben, wie viele Lebensmittel ich dort einfüllen darf, dass das Eisfach nur gegen ein kostenpflichtiges Upgrade benutzt werden darf, dass der Kühlschrank nur zuhause und für private Zwecke, nicht aber für kommerzielles Catering eingesetzt werden darf etc.

Da würde doch jeder dem Hersteller einen Vogel zeigen und den Schmarrn ignorieren! Wieso glauben Software-Hersteller, sie könnten sich für ihre Produkte eine Extrawurst braten, und wo bietet der Gesetzgeber die Grundlage für solche Willkür?

CU
Olaf

P.S. über das Thema Raubkopien brauchen wir in diesem Kontext nicht zu diskutieren. Software unterliegt dem Urheberrecht - auch das hat der Gesetzgeber geregelt. Ein "Lizenzvertrag" für jedes einzelne Exemplar ist auch hierfür überflüssig.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 Onkel25Gandalf „Für das Sacheigentum hat der Gesetzgeber übrigens festgelegt, dass man dieses...“
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> Das Urheberrecht ist in Deutschland hingegen überhaupt nicht übertragbar. Daher kann der Urheber dir auch nur ein Nutzungsrecht (=Lizenz) einräumen.

Die Überlegungen scheitern daran, dass der Urheber überhaupt nicht mein Vertragspartner ist - sondern der Händler, der mir die Software verkauft hat.

Das Urheberrecht will ich ja gar nicht übertragen haben. Wenn ich einen Kühlschrank kaufe, erwerbe ich ja auch nicht das Urheberrecht an den Schaltplänen etc., wozu auch, das ist ja nicht Sinn und Zweck des Kaufes. Ich kaufe das Gerät um es zu nutzen. Den Nutzen hat der Hersteller aber nicht einzuschränken.

CU
Olaf

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