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Software-Lizenzverträge... sog. EULAs

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Wie kommt eigentlich ein Software-Hersteller dazu, mir einen sog. "Lizenzvertrag" aufdrängen zu wollen, nachdem ich bereits mit meinem Händler einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habe? Wieso ist plötzlich - nach dem Öffnen der rechtmäßig erworbenen Ware! - ein zweiter Vertrag fällig?

Die Sache gehört mir und ich kann damit machen was ich will - im Rahmen gewisser Grenzen, versteht sich. Die hat aber doch wohl der Gesetzgeber zu bestimmen und nicht der Hersteller.

Man stelle sich das nur einmal auf andere Produkte des täglichen Lebens ausgeweitet vor: ich kaufe ich einen Kühlschrank, und der Hersteller will mir vorschreiben, wie viele Lebensmittel ich dort einfüllen darf, dass das Eisfach nur gegen ein kostenpflichtiges Upgrade benutzt werden darf, dass der Kühlschrank nur zuhause und für private Zwecke, nicht aber für kommerzielles Catering eingesetzt werden darf etc.

Da würde doch jeder dem Hersteller einen Vogel zeigen und den Schmarrn ignorieren! Wieso glauben Software-Hersteller, sie könnten sich für ihre Produkte eine Extrawurst braten, und wo bietet der Gesetzgeber die Grundlage für solche Willkür?

CU
Olaf

P.S. über das Thema Raubkopien brauchen wir in diesem Kontext nicht zu diskutieren. Software unterliegt dem Urheberrecht - auch das hat der Gesetzgeber geregelt. Ein "Lizenzvertrag" für jedes einzelne Exemplar ist auch hierfür überflüssig.

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Onkel25Gandalf Nachtrag zu: „ Man stelle sich das nur einmal auf andere Produkte des täglichen Lebens...“
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Für das Sacheigentum hat der Gesetzgeber übrigens festgelegt, dass man dieses nur uneingeschränkt erwerben kann. Es dürfte dir also auch niemand einen Gebrauchsgegenstand verkaufen/übereignen, und dann sagen, dass du damit bestimmte Dinge nicht machen darfst...

Das Urheberrecht ist in Deutschland hingegen überhaupt nicht übertragbar. Daher kann der Urheber dir auch nur ein Nutzungsrecht (=Lizenz) einräumen. Und die kann eben auch beschränkt sein. Also der Software-Produzent darf dir eben auch vorschreiben, die Software nur auf einem PC zu installieren etc. -- Aber der Umfang der Lizenz muss natürlich, wie schon gesagt, beim Kauf klar sein, also nicht erst nachdem die Verpackung geöffnet wurde...

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