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Software-Lizenzverträge... sog. EULAs

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Wie kommt eigentlich ein Software-Hersteller dazu, mir einen sog. "Lizenzvertrag" aufdrängen zu wollen, nachdem ich bereits mit meinem Händler einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habe? Wieso ist plötzlich - nach dem Öffnen der rechtmäßig erworbenen Ware! - ein zweiter Vertrag fällig?

Die Sache gehört mir und ich kann damit machen was ich will - im Rahmen gewisser Grenzen, versteht sich. Die hat aber doch wohl der Gesetzgeber zu bestimmen und nicht der Hersteller.

Man stelle sich das nur einmal auf andere Produkte des täglichen Lebens ausgeweitet vor: ich kaufe ich einen Kühlschrank, und der Hersteller will mir vorschreiben, wie viele Lebensmittel ich dort einfüllen darf, dass das Eisfach nur gegen ein kostenpflichtiges Upgrade benutzt werden darf, dass der Kühlschrank nur zuhause und für private Zwecke, nicht aber für kommerzielles Catering eingesetzt werden darf etc.

Da würde doch jeder dem Hersteller einen Vogel zeigen und den Schmarrn ignorieren! Wieso glauben Software-Hersteller, sie könnten sich für ihre Produkte eine Extrawurst braten, und wo bietet der Gesetzgeber die Grundlage für solche Willkür?

CU
Olaf

P.S. über das Thema Raubkopien brauchen wir in diesem Kontext nicht zu diskutieren. Software unterliegt dem Urheberrecht - auch das hat der Gesetzgeber geregelt. Ein "Lizenzvertrag" für jedes einzelne Exemplar ist auch hierfür überflüssig.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Crusty_der_Clown Olaf19 „Software-Lizenzverträge... sog. EULAs“
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Moin,

nach Auslegung der c't sind solche EULAs im Prinzip nichts mehr als eine Art der Übermittlung der Wünsche des Herstellers, was man als Kunde so mit seiner Software nach seinen Vorstellungen anstellen soll bzw. kann. Also eine Art "Erklärungshilfe".

Rechtlich gesehen sind sie etwa soviel wert wie ein beigelegtes Papiertaschentuch. So in etwa steht's jedenfalls etwa alle 1,5 Jahre in der c't

Was anderes wären diese Regelungen, wenn du MS anschreiben würdest, freundlich um ein Angebot für diese oder jene Software bitten würdest, dir man dieses Angebot zusendet und dir einen Vertrag zur Unterschrift vorlegen würde, nach dessen Unterzeichnung du anschließend die Software erhalten würdest.

Sowas taugt sicher für branchenspezifische Software, die mindestens vierstellige Beträge kostet, aber nicht für Massensoftware, die in jeder zweiten Pommesbude erhältlich sind.

Also, gar nicht weiter drüber aufregen und sich nicht die Augen bei den grundsätzlich in GROSSBUCHSTABEN GESCHRIEBENEN TEXTEN (furchtbar, soll wohl auch niemand lesen) überanstrengen.

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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