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Software-Lizenzverträge... sog. EULAs

Olaf19 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Wie kommt eigentlich ein Software-Hersteller dazu, mir einen sog. "Lizenzvertrag" aufdrängen zu wollen, nachdem ich bereits mit meinem Händler einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habe? Wieso ist plötzlich - nach dem Öffnen der rechtmäßig erworbenen Ware! - ein zweiter Vertrag fällig?

Die Sache gehört mir und ich kann damit machen was ich will - im Rahmen gewisser Grenzen, versteht sich. Die hat aber doch wohl der Gesetzgeber zu bestimmen und nicht der Hersteller.

Man stelle sich das nur einmal auf andere Produkte des täglichen Lebens ausgeweitet vor: ich kaufe ich einen Kühlschrank, und der Hersteller will mir vorschreiben, wie viele Lebensmittel ich dort einfüllen darf, dass das Eisfach nur gegen ein kostenpflichtiges Upgrade benutzt werden darf, dass der Kühlschrank nur zuhause und für private Zwecke, nicht aber für kommerzielles Catering eingesetzt werden darf etc.

Da würde doch jeder dem Hersteller einen Vogel zeigen und den Schmarrn ignorieren! Wieso glauben Software-Hersteller, sie könnten sich für ihre Produkte eine Extrawurst braten, und wo bietet der Gesetzgeber die Grundlage für solche Willkür?

CU
Olaf

P.S. über das Thema Raubkopien brauchen wir in diesem Kontext nicht zu diskutieren. Software unterliegt dem Urheberrecht - auch das hat der Gesetzgeber geregelt. Ein "Lizenzvertrag" für jedes einzelne Exemplar ist auch hierfür überflüssig.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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jueki Olaf19 „Software-Lizenzverträge... sog. EULAs“
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Wenn ich für mich persönlich das Ganze resümieren darf -
Wenn ich eine Ware (Soft- oder Hardware) erwerbe, kann ich diese verwenden wie ich will. Immer vorausgesetzt, ich behalte sie in meinem Besitz und gebe sie weder durch Schenkung, Überlassung, Verkauf - egal was weiter.
Und ich erzeuge damit keine Werte, die ich verschenken oder verkaufen will - ich produziere nicht damit.
Ich kann das Gemälde, das Buch, die Software, das einmalige Designer- Buchregal für meinen persönlichen Gebrauch nutzen, ohne das mir irgend jemand Vorschriften machen darf. Ich kann selbigen Erwerb zerstören, umbauen, anmalen - was auch immer. Ich kann in ein Buch Seiten einfügen und welche herausreißen. Ich kann meinen Kühlschrank, meinen Fernseher, meinen PC gestalten, wie ich es wünsche. Immer vorausgesetzt, das Ding oder die Sache bleibt mein Eigentum und andere Lebewesen werden in ihrer Lebensqualität nicht beeinträchtigt.
Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das mir, vorausgesetzt, ich halte die genannten Prämissen ein, da eine strafbare Handlung unterstellen wird.
Einverstanden mit einer solchen, privaten Definition?
Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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