hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
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...das gilt nur für private Endverbraucher.
CU
Olaf