hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
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hallo nochmal.
es geht um ein sony notebook - sofort kaufen - 299€
hier der link
habe mir das gerät gekauft, aber in der zwischenzeit ein noch besseres notbook noch billiger bekommen.
konnte ich ja vorher nicht wissen..
nun könnte ich warten bis das teil da ist und es anschliessend wieder verkaufen.
dann aber wahrscheinlich mit verlust.
darum möchte ich es gleich zurückgeben.
habe dem händler das schon mitgeteilt und warte nun bange was passiert.
ps: ich weiß dass das nicht die feine art ist, aber mir wurde geraten den artikel auf diese weise zurückzugeben.
gruss, t.
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