hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
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ist es denn nicht gesetzlich verankert dass man im deutschen handel - egal wo - 14 tage rückgaberecht hat?
es war in diesem fall auch eine sofort-kaufen-aktion.
glaube mal gelesen zu haben dass man bei sofort-kaufen 14 tage rückgaberecht hat.
bin mir nur nicht sicher.
vielleicht weiss es ja zufällig jemand ganz genau?
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