hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
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Denke auch das mußt Du Dir dann wohl vorher überlegen. Ich als Verkäufer hätte doch nur noch Ärger bei Ebay, wenn ich als Privatverkäufer mit sowas rechnen müßte. Ist schon gut so wie es ist. Haste einfach Pech gehabt. Setz ihn wieder rein und falls Du Verlust machst wars Dir bestimmt ne Lehre. Trotz allem viel Glück !!