hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
habe mir das gerät gekauft, aber in der zwischenzeit ein noch besseres notbook noch billiger bekommen.
konnte ich ja vorher nicht wissen..
Du bist aber schon volljährig und darfst bei eBay mitmachen? So argumentieren sonst nur kleine Kinder.
ps: ich weiß dass das nicht die feine art ist, aber mir wurde geraten den artikel auf diese weise zurückzugeben.
Stell dir mal vor, du hättest das Notebook für 50,00 Euro bekommen und dich richtig auf dieses Schnäppchen gefreut. Nun meldet sich der Verkäufer und behauptet, das Notebook sei gestohlen worden und könne somit nicht mehr geliefert werden. Tatsächlich hat er das Notebook aber zu einem besseren Preis verkauft. Dein Geheule möchte ich nicht hören.
konnte ich ja vorher nicht wissen..
Du bist aber schon volljährig und darfst bei eBay mitmachen? So argumentieren sonst nur kleine Kinder.
ps: ich weiß dass das nicht die feine art ist, aber mir wurde geraten den artikel auf diese weise zurückzugeben.
Stell dir mal vor, du hättest das Notebook für 50,00 Euro bekommen und dich richtig auf dieses Schnäppchen gefreut. Nun meldet sich der Verkäufer und behauptet, das Notebook sei gestohlen worden und könne somit nicht mehr geliefert werden. Tatsächlich hat er das Notebook aber zu einem besseren Preis verkauft. Dein Geheule möchte ich nicht hören.