hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich kann nach dem Fernabsatzgesetz sehr wohl die Ware ausprobieren und dann trotzdem innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Auch ohne einen Mängelnachweis.
Wobei sich "ausprobieren" auf die Feststellung der Funktionsfähigkeit, der Mängelfreiheit bzw. der Überprüfung der zugesicherten Eigenschaften beschränkt.
Kann der Verkäufer eine intensive Nutzung nachweisen (z.B., dass mit einem DVD-Brenner schon 200 DVD gebrannt wurden), darf er vom zu erstattenden Kaufpreis einen Nutzungsentschädigung abziehen.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Wobei sich "ausprobieren" auf die Feststellung der Funktionsfähigkeit, der Mängelfreiheit bzw. der Überprüfung der zugesicherten Eigenschaften beschränkt.
Kann der Verkäufer eine intensive Nutzung nachweisen (z.B., dass mit einem DVD-Brenner schon 200 DVD gebrannt wurden), darf er vom zu erstattenden Kaufpreis einen Nutzungsentschädigung abziehen.
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