hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ja Toll.Du ersteigerst bei Ebay 10 Notebooks und suchst dir hinterher das beste angebot aus-und bei 9 willst du dann vom Kauf zurücktreten,oder wie!??!
Fragen nicht erst nach dem Kauf stellen ,sonern vorher:http://www.nickles.de/static_cache/537989483.html
dann passiert sowas auch nicht.