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Ebay: Was passiert eigentlich, wenn ...

Trumbleman / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, mal wieder ein beknacktes Ebay Problem. Wie immer geht es mal wieder um Ärger: Gut, ich habe vor einigen Wochen eine Auktion eröffnet bzw. habe einen Streamer verkauft. Der Streamer lief bei mir natürlich einwandfrei. Sonst hätte ich ihn nicht verkauft. Gut. Nun ist der Streamer schon 2 Wochen beim Käufer und dieser teilte mir soeben mit, dass der Streamer nicht liefe und Ärger bereite. Über das Standard Ebay Formular teilt er mir mit, dass er den Kaufpreis zurück haben will und das Ding zurückschickt. Gut. Selbstverständlich habe ich mit: "Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Alles ausgeschlossen. Der Käufer lässt nicht locker. Was kann also im Extremfalle passieren? Kann Ebay den Betrag einfach von meinem hinterlegten Konto abbuchen und dem Käufer gutschreiben? Wenn ja, fände ich das mehr als dreist, da ich dann in diesem Falle weder mein Bandlaufwerk wiederbekäme und dieses wahrscheinlich vom Käufer zerstört wurde. Zumindest kommt dieses Gemache in letzter Zeit enorm häufig vor. Immer öfter ist Ware angeblich defekt, getragen oder kaputt oder sonstwas. Was kann denn im Extremfalle passieren? Kaufpreis war 70 Euro

Es passiert gar nichts. Kolti
Es passiert gar nichts. m. mann
m. mann dirk42799 „anders herum wird m. E. ein Schuh draus: in der Juristerei gilt, daß derjenige,...“
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Gebe dir absolut Recht, egal wie die Sachlage wirklich steht, derjenige, wie du vollkommen richtig darstellst, der etwas will, muss hier beweisen, sprich der Käufer.

Wenn der Verkäufer (viele machen das mittlerweile) unter Zeugen beweisen kann, dass das Ding vor Absenden noch ging oder noch in Ordnung war, dann steht Aussage gegen Aussage und im Zweifel kann hier keiner was von einem Privatverkäufer verlangen ... naja, die Beweislage könnte verdammt schwer werden.

Bei 100 EU macht sich ein Anwalt lächerlich und kein Mensch wird einen ewig langen Prozess machen, wenn die Kosten am Ende im 4-Stelligen EU Bereich liegen, wenn man dann den Prozess verliert, hat man doppelt geloused und die Rechtsschutzversicherung wird sich auch bedanken, wegen so einem Käse, denn die sehen das garnicht gern, wenn man selbst klagt und dann noch wegen so einem geringen Preis, wo allein die erste Beratungsstunde schon so viel kostet, wie der Streitwert....

Dann weiss man oft nicht, ob vom Verkäufer (oft sind das bei Ebay auch arme Schlucker), überhaupt noch was zu holen ist ... riesen Hin und Her.

Ein ehemaliger Kollege hatte mal ein Auto im 5 Stelligen Euro Bereich gekauft - bei ebay - hätte ich niemals gemacht.

Bei der ersten Fahr riss ihm das Kupplungsseil, die Bremse klopfte und die Lenkunk knarrte. die Lüftungsschlitze waren defekt, Klima sponn herum.....

Pech für ihn, die Reparatur kostet ihn 1300 Euro, das Schnäppchen war lange keines mehr. Aber er schaltete den Anwalt ein. Jetzt sollte er eben beweisen, dass das auch vorher schon nicht ging. Gutachter geholt, der meinte, er kann es nicht beschwören, da könne Maderfraß eine Rolle gespielt haben bei verschiedenen Aktionen der Bremse, dann könne da einfach zufälliger Verschleiss der Fall sein und hin und her.

Am Ende stand er da, zu einer Klage kam es nicht, da er die Aktion vorher eingestellt hatte.

Gutachter, Anwalt, hin und her - kostet ihn nochmal gute 1000 Euro. Das Auto hatte er für 4000 Euro ersteigert, die Reparatur 1300, die Anwaltskosten 1000 Euro ... bei dem Betrag wäre er besser zum Händler gegangen, der ihm das Teil in Schuss gesetzt hätte, wenn er bei ihm einen gebrauchten Wagen gekauft hätte. Nunja ... so kanns kommen.

Zumindest ist die Beweislage für einen Anwalt enorm knifflig und zu holen ist generell nicht viel und wer legt sich heute ins Zeug, bei einem so geringen Streitwert?