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Ebay: Was passiert eigentlich, wenn ...

Trumbleman / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, mal wieder ein beknacktes Ebay Problem. Wie immer geht es mal wieder um Ärger: Gut, ich habe vor einigen Wochen eine Auktion eröffnet bzw. habe einen Streamer verkauft. Der Streamer lief bei mir natürlich einwandfrei. Sonst hätte ich ihn nicht verkauft. Gut. Nun ist der Streamer schon 2 Wochen beim Käufer und dieser teilte mir soeben mit, dass der Streamer nicht liefe und Ärger bereite. Über das Standard Ebay Formular teilt er mir mit, dass er den Kaufpreis zurück haben will und das Ding zurückschickt. Gut. Selbstverständlich habe ich mit: "Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Alles ausgeschlossen. Der Käufer lässt nicht locker. Was kann also im Extremfalle passieren? Kann Ebay den Betrag einfach von meinem hinterlegten Konto abbuchen und dem Käufer gutschreiben? Wenn ja, fände ich das mehr als dreist, da ich dann in diesem Falle weder mein Bandlaufwerk wiederbekäme und dieses wahrscheinlich vom Käufer zerstört wurde. Zumindest kommt dieses Gemache in letzter Zeit enorm häufig vor. Immer öfter ist Ware angeblich defekt, getragen oder kaputt oder sonstwas. Was kann denn im Extremfalle passieren? Kaufpreis war 70 Euro

Es passiert gar nichts. Kolti
Es passiert gar nichts. m. mann
Indronil Ghosh m. mann „Es passiert gar nichts.“
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ich kenne anwälte die nicht davon zurück zurück schrecken wegen 45,12 einen gerichtsvollzieher loszuschicken und eine kontopfändung durch zu führen.

ach ja eine andere spezies aus der gleichen rasse die sich für folgendes nicht zu schade sind:
brief schreiben, ihn mit der post (0,55 euro porto) loszuschicken, eine telefonat führen ob der brief angekommen ist (ca. 0,05 euro), wegen zinsen in höhe von 0,75 euro.

das ist kein witz!! beim ersten war ich im urlaub und er hatte mit extrem (rechtlich in ordnung) kurzen frist von 8 tagen gearbeitet.
freitag nachhause gekommen, schreiben vom eigen anwalt gelesen, brief an gegenseite geschrieben, das ich im urlaub war, parallel dazu das geld überweisen.
am montg schreiben vom GV, das pfändung und überwiesungsbeschluss bei der bank eingereicht worden ist.
das ist zwar alles rechtlich in ordnung, aber nicht "gentelmen like" wie sich der GV ausdrückte. bei dem GV nochmal bezahlt und der hat sofort der bank ein fax geschickt das alles in ordnung ist und den beschluss für ungültig erklärt, anschließend noch ca. 3 wochen meinem geld bei RA hintergelaufen- auf die abrechnung habe ich ebenso lange gewartet.

zu der 2ten geschichte muss ich nichts mehr schreiben, oder?

soviel dazu das ein RA für 70,00 euro nicht aktiv werden.