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Ebay: Was passiert eigentlich, wenn ...

Trumbleman / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, mal wieder ein beknacktes Ebay Problem. Wie immer geht es mal wieder um Ärger: Gut, ich habe vor einigen Wochen eine Auktion eröffnet bzw. habe einen Streamer verkauft. Der Streamer lief bei mir natürlich einwandfrei. Sonst hätte ich ihn nicht verkauft. Gut. Nun ist der Streamer schon 2 Wochen beim Käufer und dieser teilte mir soeben mit, dass der Streamer nicht liefe und Ärger bereite. Über das Standard Ebay Formular teilt er mir mit, dass er den Kaufpreis zurück haben will und das Ding zurückschickt. Gut. Selbstverständlich habe ich mit: "Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Alles ausgeschlossen. Der Käufer lässt nicht locker. Was kann also im Extremfalle passieren? Kann Ebay den Betrag einfach von meinem hinterlegten Konto abbuchen und dem Käufer gutschreiben? Wenn ja, fände ich das mehr als dreist, da ich dann in diesem Falle weder mein Bandlaufwerk wiederbekäme und dieses wahrscheinlich vom Käufer zerstört wurde. Zumindest kommt dieses Gemache in letzter Zeit enorm häufig vor. Immer öfter ist Ware angeblich defekt, getragen oder kaputt oder sonstwas. Was kann denn im Extremfalle passieren? Kaufpreis war 70 Euro

Indronil Ghosh Trumbleman „Ebay: Was passiert eigentlich, wenn ...“
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du hast einen fehlerhaften gewährleistungs ausschuss formuliert/ kopiert, daher könnte dir der K einen strick draus drehen.

es gibt eine gesetzliche gewährleistung die du nicht ausgeschlossen hast und eine garantie die du freiwillig gewährst, aber ausgeschlossen hast.

durch den absolut dummsinningen satz, wie du den wo anders kopiert hast, ohne jegliche rückbestätigung oder verständnis über den satz, bist leider vollkommen in die falle getreten.

richtig ist folgender satzt:
das ist ein privatverkauf ich schließe die gewährleistung aus.

schreib das in deine zukünftigen auktionen und gut ist, nicht kleiner, als der beschreibende text, aber auch nicht besonders hervorheben, oder so... wirksam wird er dadurch das der potentille K den text lesen kann.

so nun genung gefasselt, nun die praxis:

wenn du ärger vermeiden willst, nimm den streamer zurück und verbuch das als lehrgeld. wenn du bereits bist was zu riskieren und nötigen falls auch etwas ärger in kauf nemhem möchtest- wie gesagt du stehts in der gewährleistunsgpflicht- ignoriere ihn einfach. was passieren kann, er ist ganz "kluger" und läuft zum anwalt der natürlich deinen fehler sieht... ein schreiben, eine klage, ein prozess, etc.

wie gesagt entscheiden musst du- ebay tut gar nichts- mach dir da kein sorgen. gled von deine KK oder deinem konto werden die auch nicht abbuchen, da sie mit der transkation selber nichts zu tun haben, die stellen nur die plattform zur verfügung.





Es passiert gar nichts. Kolti
Es passiert gar nichts. m. mann