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Ebay: Was passiert eigentlich, wenn ...

Trumbleman / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, mal wieder ein beknacktes Ebay Problem. Wie immer geht es mal wieder um Ärger: Gut, ich habe vor einigen Wochen eine Auktion eröffnet bzw. habe einen Streamer verkauft. Der Streamer lief bei mir natürlich einwandfrei. Sonst hätte ich ihn nicht verkauft. Gut. Nun ist der Streamer schon 2 Wochen beim Käufer und dieser teilte mir soeben mit, dass der Streamer nicht liefe und Ärger bereite. Über das Standard Ebay Formular teilt er mir mit, dass er den Kaufpreis zurück haben will und das Ding zurückschickt. Gut. Selbstverständlich habe ich mit: "Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Alles ausgeschlossen. Der Käufer lässt nicht locker. Was kann also im Extremfalle passieren? Kann Ebay den Betrag einfach von meinem hinterlegten Konto abbuchen und dem Käufer gutschreiben? Wenn ja, fände ich das mehr als dreist, da ich dann in diesem Falle weder mein Bandlaufwerk wiederbekäme und dieses wahrscheinlich vom Käufer zerstört wurde. Zumindest kommt dieses Gemache in letzter Zeit enorm häufig vor. Immer öfter ist Ware angeblich defekt, getragen oder kaputt oder sonstwas. Was kann denn im Extremfalle passieren? Kaufpreis war 70 Euro

m. mann Indronil Ghosh „du hast einen fehlerhaften gewährleistungs ausschuss formuliert/ kopiert, daher...“
Optionen

Halte ich für absolut überzogen.

Welches Gericht setzt sich bei diesem Streitwert mit ebay auseinander?
Welcher Käufer, der bei Ebay kauft, leistet sich einen Anwalt?

Wie steht es mit der Beweispflicht?

Fragen über fragen ... rein theoretisch könnte sich sogar die Staatsanwaltschaft interessieren, rein praktisch interessiert das keine Sau.

Wenn man mal bedenkt, dass hinter jeder negativen Bewertung bei ebay rein theoretisch eine Klage stecken müsste...also da hätten unsere Gerichte viel zu tun.

Da ist die erste Anwaltsstunde teurer als der Artikel je werden würde

Es passiert gar nichts. Kolti
Es passiert gar nichts. m. mann