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Ebay: Was passiert eigentlich, wenn ...

Trumbleman / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, mal wieder ein beknacktes Ebay Problem. Wie immer geht es mal wieder um Ärger: Gut, ich habe vor einigen Wochen eine Auktion eröffnet bzw. habe einen Streamer verkauft. Der Streamer lief bei mir natürlich einwandfrei. Sonst hätte ich ihn nicht verkauft. Gut. Nun ist der Streamer schon 2 Wochen beim Käufer und dieser teilte mir soeben mit, dass der Streamer nicht liefe und Ärger bereite. Über das Standard Ebay Formular teilt er mir mit, dass er den Kaufpreis zurück haben will und das Ding zurückschickt. Gut. Selbstverständlich habe ich mit: "Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Alles ausgeschlossen. Der Käufer lässt nicht locker. Was kann also im Extremfalle passieren? Kann Ebay den Betrag einfach von meinem hinterlegten Konto abbuchen und dem Käufer gutschreiben? Wenn ja, fände ich das mehr als dreist, da ich dann in diesem Falle weder mein Bandlaufwerk wiederbekäme und dieses wahrscheinlich vom Käufer zerstört wurde. Zumindest kommt dieses Gemache in letzter Zeit enorm häufig vor. Immer öfter ist Ware angeblich defekt, getragen oder kaputt oder sonstwas. Was kann denn im Extremfalle passieren? Kaufpreis war 70 Euro

Es passiert gar nichts. Kolti
Es passiert gar nichts. m. mann
m. mann Indronil Ghosh „anwalt tut nichts....fuer 70,00 euro“
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Also sorry, aber so wie du das hier niederschreibst, hört sich das fast so an:

Ich fühle mich betrogen, weil ich einen falschen oder mir nicht genehmen Artikel gesendet bekommen habe, daher klage ich, im vollkommen Bewusstsein, dass ich zu 100% sowieso Recht bekommen werde.

Du vergisst aber völlig:

a) Den massiven Aufwand + Vorlaufkosten, die du vorstrecken musst
b) Die umstrittene Beweislast u.U. mit Zeugen, DU stehst als Kläger in der Beweislast (nicht vergessen, bei Privatverkäufen gibts kein halbes Jahr, wo der Händler die schlechteren Karten hat und in der Position steht, beweisen zu müssen)
c) Der Anwalt, der sowas beklagt und annimmt, muss enorm viel Zeit und keine guten anderen Aufträge haben, denn er macht sich vor Gericht lächerlich und das weiss er. Auch Anwälte wollen guten Draht zu Richtern bewahren - nichts liegt ihnen näher als das - und das können sie nicht, wenn sie ständig wegen ein paar kaputten Schuhen oder Monitoren für 30 Euro oder von mir aus 70 EU ankommen
d) Ebay: Wenn ein Richter Ebay hört, so auch der Anwalt, wird er sicherlich nicht vor Begeisterung in die Luft springen


Also, ich würde mir da keine Illusion machen, die Gegenpartei hat unter Umständen auch einen Anwalt und beweise erstmal, dass er Monitor, die Kamera etc etc nicht funktioniert hat beim ersten Auspacken direkt nach dem ersten Einschalten ... beweis das mal - und DU stehst in der Beweislast.

Der Verkäufer hat, wenn er klug ist, vorher unter Zeugen ein paar Testfotos geknippst, dann das Ding eingepackt und losgesendet - hier steht Aussage gegen Aussage und Privatverkäufe werden i.d.R. nicht zu Ungunsten des Privatverkäufers entschieden, bei Händlern ist das wohl sicher anders, aber darum gehts doch hier nicht