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Ebay: Was passiert eigentlich, wenn ...

Trumbleman / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, mal wieder ein beknacktes Ebay Problem. Wie immer geht es mal wieder um Ärger: Gut, ich habe vor einigen Wochen eine Auktion eröffnet bzw. habe einen Streamer verkauft. Der Streamer lief bei mir natürlich einwandfrei. Sonst hätte ich ihn nicht verkauft. Gut. Nun ist der Streamer schon 2 Wochen beim Käufer und dieser teilte mir soeben mit, dass der Streamer nicht liefe und Ärger bereite. Über das Standard Ebay Formular teilt er mir mit, dass er den Kaufpreis zurück haben will und das Ding zurückschickt. Gut. Selbstverständlich habe ich mit: "Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Alles ausgeschlossen. Der Käufer lässt nicht locker. Was kann also im Extremfalle passieren? Kann Ebay den Betrag einfach von meinem hinterlegten Konto abbuchen und dem Käufer gutschreiben? Wenn ja, fände ich das mehr als dreist, da ich dann in diesem Falle weder mein Bandlaufwerk wiederbekäme und dieses wahrscheinlich vom Käufer zerstört wurde. Zumindest kommt dieses Gemache in letzter Zeit enorm häufig vor. Immer öfter ist Ware angeblich defekt, getragen oder kaputt oder sonstwas. Was kann denn im Extremfalle passieren? Kaufpreis war 70 Euro

Es passiert gar nichts. Kolti
Es passiert gar nichts. m. mann
dirk42799 m. mann „anwalt tut nichts....fuer 70,00 euro“
Optionen

anders herum wird m. E. ein Schuh draus:

in der Juristerei gilt, daß derjenige, der etwas will, das auch beweisen muß.
Somit will ja der Käufer Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Dazu müßte er dann beweisen, daß die Waren bei Versand schon nicht mehr den vertraglich vereinbarten Zustand hatten (= Mangel).

Und das dürfte ihm ziemlich schwer fallen.

Im übrigen gebe ich Dir recht: bei Streitfällen bis ca. EUR 100,-- hat ein Anwalt in etwas so viel Lust auf einen Prozeß wie auf Fußpilz. Da ist für ihn einfach nicht so viel Geld drin. Es sei denn, er wittert eine Art Präzedenzfall, der u. U. bis vor den BGH gehen könnte - was hier allerdings höchst unwahrscheinlich ist.

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Trumbleman ist Verkäufer und hat jetzt erst einmal die besseren Karten bzw. die ruhigere Zeit vor sich. Denn der vermeintlich geprellte Käufer muß jetzt erst mal agieren, bevor Trumbleman REagieren muß.

Dirk