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Thema: Rückgaberecht ???

alphonz poetes / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Obwohl ich mit meiner neuen Kamera total zufrieden bin, habe ich eine Frage zu o.g. Thema:

Ich habe die Kamera sofort als "Schnäppchen" mitgenommen, weil nur noch zwei oder drei davon da waren. (Im Internet wollte ich mich dann im Nachhinein über das Modell informieren.) Auf meine Bemerkung ("Im schlimmsten Falle habe ich ja mein Rückgaberecht.") sagte der Verkäufer: "Nur, wenn noch alles verpackt und unbenutzt ist."
Das war mir persönlich total egal. Ich konnte mich ja zuerst informieren und dann erst auspacken...
Nichtsdestotrotz: Wie sieht das mit dem Rückgaberecht bei Fotoapparaten aus ? Darf man die wirklich nicht auspacken ?

Grüße

ap

Antwort Indronil Ghosh
Beispiel - Widerrufsrecht Kolti
Bißchen aus dem BGB Kolti
§ 312d Kolti
§ 356 Indronil Ghosh
Antwort Indronil Ghosh
bitte! Indronil Ghosh
Kolti alphonz poetes „Thema: Rückgaberecht ???“
Optionen

Natürlich kannst Du sie auspacken und hinterher wieder einpacken.
Und unbenutzt zurückgeben ohne Angabe von Gründen.

Beim Widerrufsrecht bezahlst Du Versandkosten bei einem Warenwert von unter 40 €.
Beim Rückgaberecht zahlst Du nichts. In der Regel schickt der Händler dann einen Retourenschein.

Anders ist es, wenn Du damit erst in Urlaub fährst und Mädels fotografierst.

Dann kann man nur was machen, wenn sie defekt ist.