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Thema: Rückgaberecht ???

alphonz poetes / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Obwohl ich mit meiner neuen Kamera total zufrieden bin, habe ich eine Frage zu o.g. Thema:

Ich habe die Kamera sofort als "Schnäppchen" mitgenommen, weil nur noch zwei oder drei davon da waren. (Im Internet wollte ich mich dann im Nachhinein über das Modell informieren.) Auf meine Bemerkung ("Im schlimmsten Falle habe ich ja mein Rückgaberecht.") sagte der Verkäufer: "Nur, wenn noch alles verpackt und unbenutzt ist."
Das war mir persönlich total egal. Ich konnte mich ja zuerst informieren und dann erst auspacken...
Nichtsdestotrotz: Wie sieht das mit dem Rückgaberecht bei Fotoapparaten aus ? Darf man die wirklich nicht auspacken ?

Grüße

ap

Antwort Indronil Ghosh
Beispiel - Widerrufsrecht Kolti
Bißchen aus dem BGB Kolti
§ 312d Kolti
§ 356 Indronil Ghosh
Antwort Indronil Ghosh
alphonz poetes Indronil Ghosh „in einem laden hast du grundsätzlich kein rückgaberecht. firmen wie saturn...“
Optionen

Danke indronil ghosh und fnmueller1,

durch die Werbung von Saturn , MediaMarkt und Co. bin ich (Depp) wirklich davon ausgegangen, daß es ein Rückgaberecht auch beim Kauf vor Ort immer gibt ...

Danke für die Aufklärung...
Gut, daß wir mal drüber gesprochen haben ;-)

Grüße

ap

P.S.: Wollte hier keinen Streit zwischen Euch auslösen...

bitte! Indronil Ghosh
Antwort Kolti