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Thema: Rückgaberecht ???

alphonz poetes / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Obwohl ich mit meiner neuen Kamera total zufrieden bin, habe ich eine Frage zu o.g. Thema:

Ich habe die Kamera sofort als "Schnäppchen" mitgenommen, weil nur noch zwei oder drei davon da waren. (Im Internet wollte ich mich dann im Nachhinein über das Modell informieren.) Auf meine Bemerkung ("Im schlimmsten Falle habe ich ja mein Rückgaberecht.") sagte der Verkäufer: "Nur, wenn noch alles verpackt und unbenutzt ist."
Das war mir persönlich total egal. Ich konnte mich ja zuerst informieren und dann erst auspacken...
Nichtsdestotrotz: Wie sieht das mit dem Rückgaberecht bei Fotoapparaten aus ? Darf man die wirklich nicht auspacken ?

Grüße

ap

Antwort Indronil Ghosh
fnmueller1 Indronil Ghosh „Antwort“
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und mal wieder liegst du völlig daneben:
weder du noch ich sind anwälte und es geht hier nicht um eine wortgetreue rechtliche Widergabe, die ich nich geben darf. Wenn du der Meinung bist, dass du das tun kannst, dann sollte man vielleicht mal nen arbeitslosen Anwalt darauf ansetzten.
Es geht hier um den allgemeinen Sprachgebrauch (und im übrigen unterscheidet sich deine Aussage nicht von meiner).

Und mal wieder bist du völlig OT. Aber es freut mich, dass dich meine Website so aufregt. Es ist immer wieder lustig wie dünn manche Haut sein kann - vorallem dann, wenn du noch nicht mal was verlierst (oder doch?)....

Beispiel - Widerrufsrecht Kolti
Bißchen aus dem BGB Kolti
§ 312d Kolti
§ 356 Indronil Ghosh
Antwort Indronil Ghosh
bitte! Indronil Ghosh
Antwort Kolti