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Thema: Rückgaberecht ???

alphonz poetes / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Obwohl ich mit meiner neuen Kamera total zufrieden bin, habe ich eine Frage zu o.g. Thema:

Ich habe die Kamera sofort als "Schnäppchen" mitgenommen, weil nur noch zwei oder drei davon da waren. (Im Internet wollte ich mich dann im Nachhinein über das Modell informieren.) Auf meine Bemerkung ("Im schlimmsten Falle habe ich ja mein Rückgaberecht.") sagte der Verkäufer: "Nur, wenn noch alles verpackt und unbenutzt ist."
Das war mir persönlich total egal. Ich konnte mich ja zuerst informieren und dann erst auspacken...
Nichtsdestotrotz: Wie sieht das mit dem Rückgaberecht bei Fotoapparaten aus ? Darf man die wirklich nicht auspacken ?

Grüße

ap

Antwort Indronil Ghosh
Kolti Indronil Ghosh „Antwort“
Optionen

Idronil,
schwafel hier nicht rum.

Du als Geschäftsmann...
- solltest schon den Unterschied zwischen Rückgaberecht und Widerrufsrecht kennen.
- solltest schon wissen, daß es kein Fernabsatzgesetz mehr gibt. fm-Müller hat es ja schon wieder vergessen.
- solltest schon wissen, daß nur eine Garantie freiwillig ist.

usw usw................

Beispiel - Widerrufsrecht Kolti
Bißchen aus dem BGB Kolti
§ 312d Kolti
§ 356 Indronil Ghosh
Antwort Indronil Ghosh
bitte! Indronil Ghosh
Antwort Kolti