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Thema: Rückgaberecht ???

alphonz poetes / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Obwohl ich mit meiner neuen Kamera total zufrieden bin, habe ich eine Frage zu o.g. Thema:

Ich habe die Kamera sofort als "Schnäppchen" mitgenommen, weil nur noch zwei oder drei davon da waren. (Im Internet wollte ich mich dann im Nachhinein über das Modell informieren.) Auf meine Bemerkung ("Im schlimmsten Falle habe ich ja mein Rückgaberecht.") sagte der Verkäufer: "Nur, wenn noch alles verpackt und unbenutzt ist."
Das war mir persönlich total egal. Ich konnte mich ja zuerst informieren und dann erst auspacken...
Nichtsdestotrotz: Wie sieht das mit dem Rückgaberecht bei Fotoapparaten aus ? Darf man die wirklich nicht auspacken ?

Grüße

ap

Antwort Indronil Ghosh
fnmueller1 Nachtrag zu: „und mal wieder liegst du völlig daneben: weder du noch ich sind anwälte und es...“
Optionen

den kommentar kann ich mir doch nicht ersparen:

"bei einem rückgaberecht, muß der kunde die rücksende kosten selber tragen. beim fernabsatz ist es andersrum der fall, zumindest noch."
peinlich wenn man jmd anpömpelt weil man nicht versteht was unter "allgemeinen Sprachgebrauch" zu verstehen ist, noch peinlicher aber, wenn man dann auch noch durch unwissenheit glänzt und tatsachen mindestens unkomplett darstellt.

Beispiel - Widerrufsrecht Kolti
Bißchen aus dem BGB Kolti
§ 312d Kolti
§ 356 Indronil Ghosh
Antwort Indronil Ghosh
bitte! Indronil Ghosh
Antwort Kolti