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Thema: Rückgaberecht ???

alphonz poetes / 18 Antworten / Baumansicht Nickles

Obwohl ich mit meiner neuen Kamera total zufrieden bin, habe ich eine Frage zu o.g. Thema:

Ich habe die Kamera sofort als "Schnäppchen" mitgenommen, weil nur noch zwei oder drei davon da waren. (Im Internet wollte ich mich dann im Nachhinein über das Modell informieren.) Auf meine Bemerkung ("Im schlimmsten Falle habe ich ja mein Rückgaberecht.") sagte der Verkäufer: "Nur, wenn noch alles verpackt und unbenutzt ist."
Das war mir persönlich total egal. Ich konnte mich ja zuerst informieren und dann erst auspacken...
Nichtsdestotrotz: Wie sieht das mit dem Rückgaberecht bei Fotoapparaten aus ? Darf man die wirklich nicht auspacken ?

Grüße

ap

fnmueller1 alphonz poetes „Thema: Rückgaberecht ???“
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meinst du mit rückgabe vielleicht die rückgabe nach fernabsatzgesetz?
Also rein rechtlich müssen Ladengeschäfte geöffnete Ware nicht zurücknehmen.

Indronil Ghosh fnmueller1 „meinst du mit rückgabe vielleicht die rückgabe nach fernabsatzgesetz? Also...“
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du erzählst mal wieder schwachsinn- hoch X!
einfach begriffe die man irgendwo mal gelsen hat zusammen zu fügen, ergibt keinen sinn!

rückgaberecht, ist eine immer eine freiwillige leistung des dealer, ob online oder local dealer.

das fernabsatzgesetz, bietet dem kunden das recht einen kaufvertrag, der online geschlossen worden ist, zu widerufen, daher seine kaufabsicht zu änderen.

bei einem rückgaberecht, muß der kunde die rücksende kosten selber tragen. beim fernabsatz ist es andersrum der fall, zumindest noch.

über das rückgaberecht was der händler anstatt des wiederrufrecht einräumt, hat der kunde die gleichen rechte, er muß aber um den fernabsatz gesetzt zu genügen, nur eins von beiden einräumen.

gestatte mir noch ein frage warum bist du immer noch hier bei nickles.de?
zitat von www.fnmueller.de:
Sunday, 06 February 2005
Hi, also ich muss hier mal was klären ;-)
Die meissten von euch die auf meine Site kommen, kommen anscheinend über nickles hier her. Natürlich wundert ihr euch warum ich eine so unfertige HP habe, vorallem da ihr mich eigentlich anders kennt.
Ich habe mich entschieden nickles zu verlassen, da mir das alles zu kommerziell wurde (ihr dürftet die threads ja gelesen haben). Damit ihr weiter Kontakt mit mir halten könnt habe ich den Link im Board gepostet.
Natürlich seit ihr herzlich dazu eingeladen Fragen in meine Board zu stellen.
Garf, Olaf, Czuk, Tilo, Aragon, ThomasS, Borland, Xafford und alle anderen die ich dort besser kennengelernt habe, natürlich seid auch ihr hier immer zu einem kleinen Pläuschchen wilkommen.

Ich mag keine theatralischen Abschiede, also vergibt mir das ich mich nicht auf dem Board von euch verabschiedet habe.

Also bis dann Felix

zitat ende.-








fnmueller1 Indronil Ghosh „Antwort“
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und mal wieder liegst du völlig daneben:
weder du noch ich sind anwälte und es geht hier nicht um eine wortgetreue rechtliche Widergabe, die ich nich geben darf. Wenn du der Meinung bist, dass du das tun kannst, dann sollte man vielleicht mal nen arbeitslosen Anwalt darauf ansetzten.
Es geht hier um den allgemeinen Sprachgebrauch (und im übrigen unterscheidet sich deine Aussage nicht von meiner).

Und mal wieder bist du völlig OT. Aber es freut mich, dass dich meine Website so aufregt. Es ist immer wieder lustig wie dünn manche Haut sein kann - vorallem dann, wenn du noch nicht mal was verlierst (oder doch?)....

fnmueller1 Nachtrag zu: „und mal wieder liegst du völlig daneben: weder du noch ich sind anwälte und es...“
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den kommentar kann ich mir doch nicht ersparen:

"bei einem rückgaberecht, muß der kunde die rücksende kosten selber tragen. beim fernabsatz ist es andersrum der fall, zumindest noch."
peinlich wenn man jmd anpömpelt weil man nicht versteht was unter "allgemeinen Sprachgebrauch" zu verstehen ist, noch peinlicher aber, wenn man dann auch noch durch unwissenheit glänzt und tatsachen mindestens unkomplett darstellt.

Kolti Indronil Ghosh „Antwort“
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Idronil,
schwafel hier nicht rum.

Du als Geschäftsmann...
- solltest schon den Unterschied zwischen Rückgaberecht und Widerrufsrecht kennen.
- solltest schon wissen, daß es kein Fernabsatzgesetz mehr gibt. fm-Müller hat es ja schon wieder vergessen.
- solltest schon wissen, daß nur eine Garantie freiwillig ist.

usw usw................

Kolti Nachtrag zu: „Wenn ein Esel zum anderen Esel“
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Korrektur:

Wenn ein Esel zum anderen Esel "Langohr" sagt.

Indronil Ghosh Kolti „Wenn ein Esel zum anderen Esel“
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belege deine aussagen doch bitte, als mir hier schwafelei vorzuwerfen...

Kolti Indronil Ghosh „belege deine aussagen doch bitte, als mir hier schwafelei vorzuwerfen...“
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4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens Conrad Electronic GmbH zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Conrad Electronic GmbH
Klaus-Conrad-Straße 1
92240 Hirschau
Fax: 09604 / 40 88 12

Kolti Nachtrag zu: „Beispiel - Widerrufsrecht“
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Bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel (z. B. das Internet) geschlossen worden sind, - den sogenannten Fernabsatzverträgen - gibt es besondere Vorschriften. Danach hat der Käufer ein grundsätzliches Rückgaberecht von 14 Tagen (§§ 312d I, 355 BGB). Diese Frist beginnt jedoch erst, sobald er die Waren erhalten hat und sobald Du Deiner Informationspflicht nachgekommen bist (§ 312d II BGB): Du mußt ihn nämlich u. a. darauf hinweisen, daß er ein Widerrufsrecht hat.

Informierst Du ihn nicht, erlischt sein Widerrufsrecht auch nicht (§ 355 III S. 3 BGB). Außerdem könnte z. B. ein Mitbewerber auf die Idee kommen, Dich wegen Deines Verhaltens abzumahnen bzw. abmahnen zu lassen ... und das würde teuer für Dich.

Die Kosten für die Rücksendung trägst Du. Bei einem Bestellwert bis zu 40 EUR darfst Du allerdings mit Käufer vertraglich vereinbaren (d. h. es in Deine Auktionsbeschreibung aufnehmen), daß er die Rücksendekosten selbst übernehmen muß. (§ 357 II BGB)

Auch diese Bestimmungen zu den Fernabsatzverträge sind zwingendes Recht (§ 312f BGB).

Kolti Nachtrag zu: „Bißchen aus dem BGB“
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Indronil Ghosh Kolti „§ 312d“
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Indronil Ghosh fnmueller1 „meinst du mit rückgabe vielleicht die rückgabe nach fernabsatzgesetz? Also...“
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du erzählst mal wieder schwachsinn- hoch X!
einfach begriffe die man irgendwo mal gelsen hat zusammen zu fügen, ergibt keinen sinn!

rückgaberecht, ist eine immer eine freiwillige leistung des dealer, ob online oder local dealer.

das fernabsatzgesetz, bietet dem kunden das recht einen kaufvertrag, der online geschlossen worden ist, zu widerufen, daher seine kaufabsicht zu änderen.

bei einem rückgaberecht, muß der kunde die rücksende kosten selber tragen. beim fernabsatz ist es andersrum der fall, zumindest noch.

über das rückgaberecht was der händler anstatt des wiederrufrecht einräumt, hat der kunde die gleichen rechte, er muß aber um den fernabsatz gesetzt zu genügen, nur eins von beiden einräumen.

gestatte mir noch ein frage warum bist du immer noch hier bei nickles.de?
zitat von www.fnmueller.de:
Sunday, 06 February 2005
Hi, also ich muss hier mal was klären ;-)
Die meissten von euch die auf meine Site kommen, kommen anscheinend über nickles hier her. Natürlich wundert ihr euch warum ich eine so unfertige HP habe, vorallem da ihr mich eigentlich anders kennt.
Ich habe mich entschieden nickles zu verlassen, da mir das alles zu kommerziell wurde (ihr dürftet die threads ja gelesen haben). Damit ihr weiter Kontakt mit mir halten könnt habe ich den Link im Board gepostet.
Natürlich seit ihr herzlich dazu eingeladen Fragen in meine Board zu stellen.
Garf, Olaf, Czuk, Tilo, Aragon, ThomasS, Borland, Xafford und alle anderen die ich dort besser kennengelernt habe, natürlich seid auch ihr hier immer zu einem kleinen Pläuschchen wilkommen.

Ich mag keine theatralischen Abschiede, also vergibt mir das ich mich nicht auf dem Board von euch verabschiedet habe.

Also bis dann Felix

zitat ende.-








Indronil Ghosh alphonz poetes „Thema: Rückgaberecht ???“
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in einem laden hast du grundsätzlich kein rückgaberecht. firmen wie saturn mediamarkt, etc bieten dir das an. iste ien freiwillige sache, ansonsten hast du nur den kulanzweg offen.

meine persönliche meinung:
das sogenannte recht der rükgabe was bei vielen "elektronikpalettenverschiebern" angeboten wird, dient einzig dazu den kunden vor allzu inkompeten VKs zu schützen.
ist also auch immer ein gutes indiz dafür wie gut die angestellten geschult werden, bzw. nicht geschult werden ;)

alphonz poetes Indronil Ghosh „in einem laden hast du grundsätzlich kein rückgaberecht. firmen wie saturn...“
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Danke indronil ghosh und fnmueller1,

durch die Werbung von Saturn , MediaMarkt und Co. bin ich (Depp) wirklich davon ausgegangen, daß es ein Rückgaberecht auch beim Kauf vor Ort immer gibt ...

Danke für die Aufklärung...
Gut, daß wir mal drüber gesprochen haben ;-)

Grüße

ap

P.S.: Wollte hier keinen Streit zwischen Euch auslösen...

Indronil Ghosh alphonz poetes „Danke indronil ghosh und fnmueller1, durch die Werbung von Saturn , MediaMarkt...“
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fnmueller1 Indronil Ghosh „in einem laden hast du grundsätzlich kein rückgaberecht. firmen wie saturn...“
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also bei MM hast du nen Rückgaberecht aus Kulanz für 2 Wochen.

Kolti alphonz poetes „Thema: Rückgaberecht ???“
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Natürlich kannst Du sie auspacken und hinterher wieder einpacken.
Und unbenutzt zurückgeben ohne Angabe von Gründen.

Beim Widerrufsrecht bezahlst Du Versandkosten bei einem Warenwert von unter 40 €.
Beim Rückgaberecht zahlst Du nichts. In der Regel schickt der Händler dann einen Retourenschein.

Anders ist es, wenn Du damit erst in Urlaub fährst und Mädels fotografierst.

Dann kann man nur was machen, wenn sie defekt ist.

out-freyn Kolti „Antwort“
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Natürlich kannst Du sie auspacken und hinterher wieder einpacken.
Und unbenutzt zurückgeben ohne Angabe von Gründen.


Es ging hier im Ausgangsposting aber um einen Kauf im Ladengeschäft und nicht bei einem Versender. Im Ladengeschäft bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt.