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Thema: Rückgaberecht ???

alphonz poetes / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Obwohl ich mit meiner neuen Kamera total zufrieden bin, habe ich eine Frage zu o.g. Thema:

Ich habe die Kamera sofort als "Schnäppchen" mitgenommen, weil nur noch zwei oder drei davon da waren. (Im Internet wollte ich mich dann im Nachhinein über das Modell informieren.) Auf meine Bemerkung ("Im schlimmsten Falle habe ich ja mein Rückgaberecht.") sagte der Verkäufer: "Nur, wenn noch alles verpackt und unbenutzt ist."
Das war mir persönlich total egal. Ich konnte mich ja zuerst informieren und dann erst auspacken...
Nichtsdestotrotz: Wie sieht das mit dem Rückgaberecht bei Fotoapparaten aus ? Darf man die wirklich nicht auspacken ?

Grüße

ap

Antwort Indronil Ghosh
Beispiel - Widerrufsrecht Kolti
Bißchen aus dem BGB Kolti
§ 312d Kolti
§ 356 Indronil Ghosh
Antwort Indronil Ghosh
Indronil Ghosh alphonz poetes „Thema: Rückgaberecht ???“
Optionen

in einem laden hast du grundsätzlich kein rückgaberecht. firmen wie saturn mediamarkt, etc bieten dir das an. iste ien freiwillige sache, ansonsten hast du nur den kulanzweg offen.

meine persönliche meinung:
das sogenannte recht der rükgabe was bei vielen "elektronikpalettenverschiebern" angeboten wird, dient einzig dazu den kunden vor allzu inkompeten VKs zu schützen.
ist also auch immer ein gutes indiz dafür wie gut die angestellten geschult werden, bzw. nicht geschult werden ;)

bitte! Indronil Ghosh
Antwort Kolti