Hallöchen,
ich hatte heute mal wieder das ungewollte Vergnügen, mitten im Winter in der ServiceWüste Deutschland zu stehen. Dabei ist mir nicht wirklich wohlig warm zumute gewesen.
Mitte der Woche hatte ich bei Alternate diverse ComputerTeile bestellt.
Schön, gestern bekomme ich nen orangen Zettel mit dem Vermerk "Postpaket".
Dummerweise stand da kein Nachnahmebetrag drauf.
Cool, ich denk mir, der Nikolaus schickt mir was.
Aber den gibts doch gar nicht mehr ;-) Ich also in Verdacht die Kohle von der Bank geholt, damit ich heut u.u. nicht wie blöd an der Post steh, falls das Paket denn doch schon von Alternate is.
Im folgenden daher nen Auszug vom Gespräch mit der "Post Tante":
Ich: "Guten Tag, ich möchte ein Paket abholen!"
PT: "Da brauch ich aber ihren Ausweis."
Ich: "Kriegen sie, sofern das Paket da ist."
PT wackelt in den Lagerraum, 5 Minuten vergehen...
PT: "Stand ja gar nicht auf der Karte, da will einer ne Menge Geld von
ihnen..."
Ich: "Von wem kommt das überhaupt?"
PT: "Macht 537 Örö."
Ich: "Von wem kommt das überhaupt?"
PT: "Hmmm, Alternativ, oder so?"
Langsam kommt bei mir Freude über die zu erwartenden Teile
auf...
Ich: "Könnten Sie das Paket bitte öffnen, damit ich angesichts des
Betrages sehen kann, ob die Ware unbeschädigt ist?"
PT: "Nöööö."
Ich: "Warum nicht?"
PT: "Sie wären nicht der erste, der dann ungefragt den Laden
verlässt."
Ich: "Das ist nicht ihr ernst, wollen sie mit unterstellen, dass ich
die Ware stehlen will?"
PT: "Hmpfffffff"
Ich: "Ohne bezahlt zu haben is jetzt essig mit Einsicht?
Na dann haben sie hier das Geld, wenn die Ware beschädigt sein
sollte, sehen sie mich in 10 Minuten wieder."
Der Rest des Verkaufes lief ohne Worte, da ich sichtbar die Schnüsss voll hatte, von der ja ach so gestressten mitvierzigerin.
Zu Hause angekommen öffnete ich das Paket: Gott sei Dank, alles drin, was da sein sollte, und vor allem ohne Bruchschaden o.ä.
Jetzt mal im Ernst, hab ich als Kunde nicht das Recht, die Ware vorher zu sehen? Oder muss man sich laut Gesetzeslage in Deutschland sone Sch*§$# gefallen lassen?
Armes Deutschland
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Lies mal was die AGBs einiger Online-Shops dazu sagen:
Offensichtliche Mängel der Ware sind uns unverzüglich nach der Lieferung in Textform anzuzeigen, anderenfalls entfallen unsere diesbezüglichen Gewährleistungspflichten. Offensichtliche, sowie verdeckte Transportschäden sind bei der Anlieferung gegenüber der Transportperson oder innerhalb von 7 Tagen bei der Postfiliale zu rügen und zu protokollieren. Bei erheblichen Transportschäden ist die Annahme der Ware zu verweigern. Bei jeder Mängelrüge hat der Käufer die beanstandete Ware mit vollständigem Zubehör sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, unter Angabe der Modell- und Seriennummer und verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden
Oder auch diese hier:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche als auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen
oder diese hier:
Sämtliche Lieferungen werden durch uns versichert. Die Transportversicherung beträgt 0,8% des Auftragswertes. Der Empfänger ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt auf äußere Unversehrtheit zu überprüfen. Sollte dennoch ein Transportschaden eingetreten sein ist eine sofortige Bestätigung durch den Anlieferer zu erstellen. Bei verdeckten Schäden bringen Sie bitte das Paket umgehend
- zur Post bzw. zu dem eingesetzten Verkehrsträger
- lassen Sie sich bitte über die Beschädigung eine entsprechende Bestätigung aushändigen
Kurz: wenn du das Paket nicht direkt überprüfst, hast du unter Umständen pech gehabt.