Prosit Neujahr zusammen und Happy 04 :-)
Die meisten von Euch werden sicherlich gehört haben, dass für Computer mit Internetanschluss ab 2005 Rundfunkgebühren zu entrichten sind - und zwar auch dann, wenn der PC nicht mit einer TV-Karte ausgestattet ist. Die Tatsache, dass ein Rechner über einen Internetzugang verfügt, macht ihn nach Auffassung des Gesetzgebers offensichtlich schon zum Rundfunkgerät. Siehe auch hier:
http://www.gez.de/ungezwungen/artikel4_02.html#p5a.
Konsequenzen hat diese Neuerung natürlich nur für Leute, die - wie ich - keine Rundfunkgeräte besitzen und demzufolge nicht bei der GEZ gemeldet sind. Ab 2005 geraten wir "Abstinenzler" in die missliche Lage, de jure zu Rundfunkteilnehmern deklariert zu werden, ohne es de facto zu sein. Nach meinen Informationen (Quelle habe ich leider nicht zur Hand) sollen dann Fernseh gebühren in voller Höhe fällig werden.
Nun zu meiner technischen Frage.
Ist ein PC schon heute bzw. in naher Zukunft tatsächlich in der Lage, auch ohne TV-Karte einen Fernsehapparat vollwertig zu ersetzen? Es ist mir natürlich bekannt, dass im Internet zahlreiche Audio- und Video-Downstreams angeboten werden und dass die Audiostreams *imho* irreführend als Internetradio bezeichnet werden, obwohl es sich nicht um Radio im Sinne des Rundfunkrechts handelt. Aber solange ARD und ZDF, Dritte und Private nicht 1:1 ins Web hoch geladen werden, kann man doch noch nicht wirklich von "Fernsehen im Internet" sprechen, oder?
Um es einmal etwas zugespitzt zu formulieren: Ist diese zukünftige Gebühr tatsächlich gerechtfertigt - oder ist es glatte Beutelschneiderei?
CU
Olaf
Fernsehen, Smart-TV, Mediacenter, Streaming-Dienste 7.437 Themen, 37.103 Beiträge
Hi Velociraptor,
in den FAQs der GEZ heißt es, Hörfunk- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit den Geräten Programm empfangen werden kann... Es spielt auch keine Rolle,...ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden .
Vor einigen Jahren hat jemand ein Gerät entwickelt, das öffentlich-rechtliche TV-Sender vom Empfang ausschließen konnte. Dadurch sollte der Anwender die GEZ-Gebühren sparen können. Schöne Idee, nur: Der Einsatz dieses Gerätes befreite nicht von der Gebührenverpflichtung, ein Rundfunkgerät blieb dennoch ein Rundfunkgerät, auch ohne die Möglichkeit, ARD, ZDF und Co. empfangen zu können - siehe oben. Daher ist dieses Gerät auch nie in Serie gegangen...
Noch ein Zitat aus den FAQs der GEZ:
Nach dem Willen des Gesetzgeber ist die Herstellung von abwechselungsreichen Programmen aus einem breiten Themenkreis und das Angebot umfassender und objektiver Information durch die Erhebung von Rundfunkgebühr sicherzustellen. Sie ist deshalb grundsätzlich von jedem Rundfunkteilnehmer zu zahlen, auch wenn er die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen möchte.
Im Klartext: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner gewohnten Form wäre nicht mehr finanzierbar, wenn Rundfunkteilnehmer die Möglichkeit bekämen, sich dadurch von den Gebühren befreien zu lassen, dass sie nur noch Privatsender sehen.
Bis hierhin sehe ich das ja auch noch alles ein...
Nur: Die Teilnahme am Rundfunkempfang ist freiwillig; niemand kann dazu gezwungen werden. Dabei sollte es aber auch bleiben; ich habe mich für ein Leben ohne diese Berieselung entschieden und erwarte von einem demokratischen Rechtsstaat, dessen Repräsentanten immer so viel vom "mündigen Bürger" schwadroniert, dass er meine Entscheidung auch weiterhin respektiert.
CU
Olaf