Prosit Neujahr zusammen und Happy 04 :-)
Die meisten von Euch werden sicherlich gehört haben, dass für Computer mit Internetanschluss ab 2005 Rundfunkgebühren zu entrichten sind - und zwar auch dann, wenn der PC nicht mit einer TV-Karte ausgestattet ist. Die Tatsache, dass ein Rechner über einen Internetzugang verfügt, macht ihn nach Auffassung des Gesetzgebers offensichtlich schon zum Rundfunkgerät. Siehe auch hier:
http://www.gez.de/ungezwungen/artikel4_02.html#p5a.
Konsequenzen hat diese Neuerung natürlich nur für Leute, die - wie ich - keine Rundfunkgeräte besitzen und demzufolge nicht bei der GEZ gemeldet sind. Ab 2005 geraten wir "Abstinenzler" in die missliche Lage, de jure zu Rundfunkteilnehmern deklariert zu werden, ohne es de facto zu sein. Nach meinen Informationen (Quelle habe ich leider nicht zur Hand) sollen dann Fernseh gebühren in voller Höhe fällig werden.
Nun zu meiner technischen Frage.
Ist ein PC schon heute bzw. in naher Zukunft tatsächlich in der Lage, auch ohne TV-Karte einen Fernsehapparat vollwertig zu ersetzen? Es ist mir natürlich bekannt, dass im Internet zahlreiche Audio- und Video-Downstreams angeboten werden und dass die Audiostreams *imho* irreführend als Internetradio bezeichnet werden, obwohl es sich nicht um Radio im Sinne des Rundfunkrechts handelt. Aber solange ARD und ZDF, Dritte und Private nicht 1:1 ins Web hoch geladen werden, kann man doch noch nicht wirklich von "Fernsehen im Internet" sprechen, oder?
Um es einmal etwas zugespitzt zu formulieren: Ist diese zukünftige Gebühr tatsächlich gerechtfertigt - oder ist es glatte Beutelschneiderei?
CU
Olaf
Fernsehen, Smart-TV, Mediacenter, Streaming-Dienste 7.436 Themen, 37.094 Beiträge
denn abgezockt wird man so oder so.
Wobei die Praxis, auch für nicht benutzte Leistungen zu bezahlen durchaus üblich ist.
Das Ganze fängt ja schon bei den bekannten und beliebten GRUNDGEBÜHREN an.
Mit dem Erwerb einer Funkamateur-Lizenz werden z.B. sofort fette Gebühren wg. EMV (Elektro-Magnetische Verträglichkeit mit Omma Krauses Volksempfänger und dem Fernseher von 1957 *g*) fällig, egal ob man nun einen Sender besitzt oder nicht.
Begründung des RegTP: Man KÖNNTE ja jederzeit einen Sender in Betrieb nehmen basta und fertig.
Anstatt die Gebühr gleich auf ein gekauftes und somit wirklich benutztes Gerät umzulegen was nun ja viel logischer wäre.
Der Prozess dagegen hat sich übrigens nun fast 10 Jahre hingezogen, letztendlich hat das RegTP es dann leider doch letztes Jahr durchbekommen !