Prosit Neujahr zusammen und Happy 04 :-)
Die meisten von Euch werden sicherlich gehört haben, dass für Computer mit Internetanschluss ab 2005 Rundfunkgebühren zu entrichten sind - und zwar auch dann, wenn der PC nicht mit einer TV-Karte ausgestattet ist. Die Tatsache, dass ein Rechner über einen Internetzugang verfügt, macht ihn nach Auffassung des Gesetzgebers offensichtlich schon zum Rundfunkgerät. Siehe auch hier:
http://www.gez.de/ungezwungen/artikel4_02.html#p5a.
Konsequenzen hat diese Neuerung natürlich nur für Leute, die - wie ich - keine Rundfunkgeräte besitzen und demzufolge nicht bei der GEZ gemeldet sind. Ab 2005 geraten wir "Abstinenzler" in die missliche Lage, de jure zu Rundfunkteilnehmern deklariert zu werden, ohne es de facto zu sein. Nach meinen Informationen (Quelle habe ich leider nicht zur Hand) sollen dann Fernseh gebühren in voller Höhe fällig werden.
Nun zu meiner technischen Frage.
Ist ein PC schon heute bzw. in naher Zukunft tatsächlich in der Lage, auch ohne TV-Karte einen Fernsehapparat vollwertig zu ersetzen? Es ist mir natürlich bekannt, dass im Internet zahlreiche Audio- und Video-Downstreams angeboten werden und dass die Audiostreams *imho* irreführend als Internetradio bezeichnet werden, obwohl es sich nicht um Radio im Sinne des Rundfunkrechts handelt. Aber solange ARD und ZDF, Dritte und Private nicht 1:1 ins Web hoch geladen werden, kann man doch noch nicht wirklich von "Fernsehen im Internet" sprechen, oder?
Um es einmal etwas zugespitzt zu formulieren: Ist diese zukünftige Gebühr tatsächlich gerechtfertigt - oder ist es glatte Beutelschneiderei?
CU
Olaf
Fernsehen, Smart-TV, Mediacenter, Streaming-Dienste 7.441 Themen, 37.154 Beiträge
Hallo Olaf, fragwürdig ist das auf jeden Fall, da ich mit dem Kauf eines PC´s ja nicht unbedingt erwarte auch ein Radio und einen Fernseher mitzukaufen, für die ich dann Gebühren abdrücken muß. Aber trotzdem sollte einem klar sein, dass heute mit einem PC, Internetzugang, der Software und dem entsprechenden Wissen fast alles möglich ist, und da sichert sich die Gebühreneinzugszentrale schon mal die Rechte. Der Media Player ist mir auch nicht ganz geheuer, weil jedesmal wenn ich ihn starte, geht der PC online, deshalb verwende ich ihn nur in Ausnahmefällen. Interessant wären noch andere Meinungen oder Erfahrungen. Muß ich für eine Dienstleistung bezahlen, die ich nicht bestellt habe, die mir aber durch den Kauf eines Gerätes aufgezwungen wurden?
In diesem Sinne auch für dich alles Gute im neuen Jahr und ich hoffe noch viele interessante Beitrage zu diesem Thema zu lesen...
Gruß Schnaffke