Erstens ist eine OWi keine Straftat, ganz wichtig.
Zweitens habe ich zwei Versicherungsfachleute in meiner Familie, die mir häufig genug derartige Probleme schildern.
Einen Radfahrer, mit der Autotür, unachtsam vom Fahrrad hauen ist auch noch keine Straftat, sondern nur fahrlässig. Haftbar dafür zu sein setzt Strafmündigkeit voraus....
Aber ja, der freundliche Rechtsamwald kann da weiterhelfen, aber die Richter sprechen das Urteil -teilweise etwas verwirrend, Recht haben und bekommen in Deutschland.
Die Medien mögen es noch so heiß kochen, es wird deswegen nicht genießbarer.