Harter Tobak den Du hier in die Runde schmeißt.
Betrachte das doch einmal ganz nüchtern, ohne die Konfessionsbrille.
Ein Autofahrer hat beim Aussteigen gepennt, ein Fahrradfahrer, ohne Helm, fährt in die sich öffnende -oder geöffnete- Fahrertüre des Autos. An den Sturzfolgen stirbt der Fahrradfahrer.
Einen deutschen Autofahrer erwartet daraufhin ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge. Den Fahrradfahrer trifft ein Mitverschulden, falls er durch Kopfverletzungen -bedingt durch das nicht tragen eines Helmes- verstorben ist.
Die "Bestrafung" des Autofahrers fällt relativ gering aus, die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für materielle Schäden.
Der "Diplomat" kann in Deutschland nicht haftbar gemacht werden, aus guten Gründen.
Nach meiner Kenntnis sind auch Diplomatenautos versichert, haben also eine Haftpflichtversicherung.
Geht es Dir nur um Bestrafung/Vergeltung?
Auge um Auge, Zahn um Zahn?
Und willst Du nicht mein Bruder sein, dann schlag ich Dir den Schädel ein?
Das war ein tragischer Unfall, passiert aber täglich haufenweise auf den Straßen...