Nein!
Du musst das dann auch richtig lesen:
Nun, wegen einer „Verletzung der Aufsichtspflicht“ im engeren Sinne wird so niemand bestraft. Denn es gibt einen solchen Straftatbestand im Strafgesetzbuch nicht.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht muss zuerst einmal bewiesen werden und so lange diese Verletzung der Aufsichtspflicht nicht als grob Fahrlässig eingestuft werden kann, kann man Kinder unter 7 Jahren nicht haftbar machen und somit auch nicht die Eltern!
Dabei müssen Kinder je nach Alter auch nicht rund um die Uhr unter direkter Aufsicht stehen.
Beispiel, konstruiert:
Ein Kind im Alter von 5-6 Jahren fährt auf dem Gehweg vor dem Haus mit einem Roller/Fahrad und kommt zu Fall. Dabei wird ein Auto beschädigt welches auf der Straße am Gehweg parkt. Rate doch mal, wer für den Schaden aufkommt, wenn die Mutter ab und an nach ihren Kind geschaut hat.
Aber auf das Thema hatte ich keinen Bock, wie ich schon andeutete, es ist für mich auch nicht besonders verständlich, ist aber Realität.
Nur Wiki reicht da nicht, Rechtsamwald ist da gefragt.