Nun, war ja auch "nur" "Fahrlässige Tötung" (also weder Mord, noch Totschlag, noch Körperverletzung mit Todesfolge) - und damit keine Straftat, weder Verbrechen noch Vergehen. Etwas Anderes wird dem saudischen Unfallverursacher in dem vorliegenden Fall ja auch gar nicht vorgeworfen. Entsprechend hätte seine Strafe (richtiger: Ahndung, da es eigentlich um eine OWi - wenn auch mit tragischen Folgen - geht) auch auszufallen - wenn es denn überhaupt in seinem Heimatland zu einer Verurteilung kommen würde.
Da wäre dann ja gar nichts dran auszusetzen...