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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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Borlander gelöscht_325733 „Gut. Dann nehmen wir mal an, wir würden in einer Welt leben, in der das alles schon selbstverständlich wäre. KI s ...“
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KI's zensieren unsere Meinung für eine Hass-freie Welt. Nehmen wir an, das würde tatsächlich funktionieren. Was wäre die Folge?

Ich Du überschätzt da die Freiheitsgrade einer KI oder auch eines menschlichen "Entscheiders" in diesem Einsatzszenario (Klassifikation in Löschenswerte / nicht Löschenswerte Inhalte) erheblich. Die stellen keine Regeln auf was Löschenswert ist oder nicht, sondern prüfen nur recht stupide ob Inhalte gegen das Regelwerk verstoßen oder nicht. Menschen weil sie vorher die Regeln gelesen haben und vielleicht noch eine gewisse Intuition haben. Maschienen weil sie durch das Training* mit vorgegebenen Entscheidungen (die zwangsläufig irgendwann mal durch Menschen getroffen wurden) irgendwelche Muster in den Eingabedaten erkennen.

* Man nehme sich mal eine große Anzahl von Beiträgen (z.B. eine Million) und lasse alle durch Menschen auf Regelverstöße prüfen (bzw. in erlaubt und nicht erlaubt klassifizieren). Bei nicht eindeutigen Ergebnissen muss noch mal ein detaillierterer Abgleich mit den Regelwerken erfolgen. Damit hast Du die notwendige Datenbasis. Zum Training nimmst Du nicht alle Daten sondern lässt noch einen größeren Rest übrig mit dem Du dann prüfst wie gut ein automatisiertes Verfahren auf ihm unbekannten Daten funktioniert.

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