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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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Systemcrasher mawe2 „Nach der Denkweise des LG Hamburg: Ja. Es ist eine Zugänglichmachung von urheberrechtlich problematischen Inhalten. Das ...“
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Und soviel Intelligenz erwarte ich einfach von einem Richter (egal ob nun am LG Hamburg oder am EuGH), dass er die Tragweite seiner Entscheidungen wenigstens ansatzweise selbst erkennt.

Da erwartest Du leider viel zu viel.

Die sind unfähig, über ihren Tellerrand hinaus zu schauen, geschweige denn, sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein.

Habe gerade einen Prozeß gegen die arge verloren.

Es ging um 250€, die die mir schulden.

Das Gericht hat Zahlungen einfach umdefiniert als "Vorauszahlungen" (als ob die arge das jemals gemacht hätte) und obwohl die Arge sich in ihren Schilderungen über die Zahlungen ständig selbst widersprochen hat, ihr Recht gegeben.

Was das für einen H4-Aufstocker für Konsequenzen hat, geht denen glatt am A* vorbei! :(

Ach ja: Revision ist nicht zugelassden worden und ein Erscheinen vor Gericht erfolgte auch nicht.

Das Gericht hat im "stillen Kämmerlein" entschieden ohne mir die Möglichkeit zu geben, das "von Angesicht zu Angesicht" klar zu stellen.

Und ich dachte bisher, nur anwälte seinen Rechtsverdreher.....

Man lernt halt nie aus

Aber Erfahrung macht klug. In Zukunft werde ich xie Arge nie mehr zeitnah unterreichten, sondern erst dann, wenn mir die Änderung keine verluste einbringt, Verlust in dem Sinn, daß mir zustehende Leistungen gestrichen werden, weil die Sachbearbeiter nicht lesen können.

Das war nämlich die Ursache für die fehlenden 250€. :(

Ach ja: Und wo ich bei der nächsten Wahl mein Kreuz mache, ist wohl klar!

Null Toleranz f?r Intoleranz
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