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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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gelöscht_323936 Olaf19 „Wie ist so etwas möglich? Ich meine, PayPal ist doch nur ein Bezahlungs-Tool aus dem Internet, ich kann damit Rechnungen ...“
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PayPal ist doch nur ein Bezahlungs-Tool aus dem Internet

was heiß hier "nur"?

PayPal hat in Europa eine Banklizenz und macht etliche Milliarden Umsatz mit Millionen Nutzern in Deutschland. Und die "Bank " PayPal hat nicht umsonst ihren Sitz in Luxemburg.
Ich bin nicht mehr so aktuell dabei um schnell die aktuelle Zahl der Verkäufer- oder Geschäftskonten zur Hand zu haben. (kein Link zu Wiki !)

Sicher ist für kleinere Verkäufer PayPal sehr kompliziert, so dass es vielleicht auch mal zu längeren Zeiten bei der Überprüfung der Konten kommen kann.
Und zu PayPal hochgeladene Unterlagen werden wohl kaum bzw. noch nicht mit Bilderkennungsalgorithmen analysiert. Rechnungen und Kaufbelege usw sind da vielleicht nicht in jedem Fall per Algorithmus überprüfbar.
Auch nicht bei nur eBay-Verkäufen.

Über Verkäufer hat PayPal schon viel Macht, wenn es um das Geld geht, auf das nicht zugegriffen werden kann.
Einen bestimmten Sockel behält PayPal zur Sicherheit immer auf dem Konto.
Ich weiß nicht, wie viel das bei kleinen Verkäufern ist.

work-stationer hat PayPal ja hier in einen Zusammenhang mit Bildern und Bildanalyse durch Algorithmen gebracht, ausgehend von facebook. 

Bildanalyse ist weiter fortgeschritten als einem lieb sein kann. Aber auch die No-Gos ändern sich immerzu und sind sogar unterschiedlich in anderen Gegenden der Welt .

Letzten Endes bin ich froh, dass sich nicht das ganze Leben von Algorithmen überwachen oder sogar ausführen lässt.
Auch wenn sich ein paar (zig-)tausend Zeilen PayPal-Konto noch nicht leicht abgleichen lassen. Aber es muss ja nicht jede Zeile einzeln überprüft werden.

Zurück zum Thema Links auf web-Seiten und Urheberrechtsverletzungen.

Gruß,
Anne

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