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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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Borlander gelöscht_325733 „Habe gestern zufällig was im Radio gehört. Wenn Facebook-Mitarbeiter ein Hass-Posting entdecken, haben sie ca. 8 ...“
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Und wenn Mitarbeiter bei Facebook löschen, dann kann es mit dem Algorithmus noch nicht so weit sein...

Auch bei vorhandenen Algorithmen kommst Du nicht ohne eine menschliche Kontrolle nicht hinaus. Vor allem dann nicht, wenn sich die Bewertungsregeln ändern. Aktuell verlässt sich Facebook (soweit mir bekannt) vorwiegend darauf, dass Postings von anderen Usern gemeldet werden. Alleine dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verzerrung, weil die Löschanträge ziemlich losgelöst von den Regeln erfolgen.

böse Wörter drin. Also: Im Zweifelsfall löschen. Warum? Hass? Propaganda für fragwürdige Ideologien? Wohl eher das Gegenteil. Trotzdem: Löschen. Wenn irgendwann mal ein Computerprogramm einen Sinn für Ironie entwickelt, können wir über Algorithmen zur Löschung böser Inhalte reden. Vorher nicht.

Dann könnten wir auch heute schon darüber reden. Wir sind schon lange über den Punkt hinaus in dem wir mir Bad-Word-Listen arbeiten müssen.

Die "Google Translate KI" - schön und gut, aber wird Google das Ding einfach so verschenken, oder eher gewinnbringend vermarkten? Ich tippe auf letzteres. Und Facebook wird bestimmt einen Super-Sonderpreis dafür zahlen dürfen, wenn die es haben wollen!

Wenn Facebook so eine Lösung haben will, dann schauen sie sich die wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema an um es nachzubauen. Oder die machen gleich den Google-Wissenschaftlern ein gutes Angebot.

genau deswegen traue ich diesem Zeug nicht!

Das ist kein Problem von Algorithmen. Bei der manuellen Prüfung schaut die interessenslage nicht anders aus.

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