Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
falls aus dem Justizministerium ein "Wunsch" an ihn herangetragen wird.
Wünsche gibt es in der deutschen Justiz nicht. Geurteilt wird nach den geltenden Rechten, nicht nach Wünschen. Das war im 3. Reich und in der DDR der Fall, wo politische Urteile schon vor Prozessbeginn festgelegt wurden. Alles im GG. festgelegt. Wie sonst würde sich der Schäpeprozess so lange hinziehen, oder ein NPD Verbot auf die Schnelle nicht durchgesetzt werden können.
audax31