Off Topic 20.142 Themen, 223.462 Beiträge

audax31 neanderix „Netter Versuch. Beantworte einfach die Frage: Wie reagiert ein Richter, falls aus dem Justizministerium ein Wunsch an ihn ...“
Optionen
falls aus dem Justizministerium ein "Wunsch" an ihn herangetragen wird.

Wünsche gibt es in der deutschen Justiz nicht. Geurteilt wird nach den geltenden Rechten, nicht nach Wünschen. Das war im 3. Reich und in der DDR der Fall, wo  politische Urteile schon vor Prozessbeginn festgelegt wurden. Alles im GG. festgelegt. Wie sonst würde sich der Schäpeprozess so lange hinziehen, oder ein NPD Verbot auf die Schnelle nicht durchgesetzt werden können.

audax31

doc
bei Antwort benachrichtigen