Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
Hallo
Der Betrieb einer Gaststätte und der Ausschank von alkoholischen Getränken bedürfen einer Gaststättenkonzession, nach Gaststättengesetz!
Warum aber haben die "Betreiber"/Käufer und Besitzer der ehemaligen Raststätte so etwas nicht. Da muss doch auch das Gesundheitsamt nicht mit einverstanden sein, wenn die Lebensmittel da durch die Walachei transportiert werden...
Auch finde ich es nicht sinnvoll den Bürgern nicht eine sinnvolle Alternative anzubieten, wenn man schon weis, was nicht richtig ist, wie so sagt man denen nicht wie es gehen könnte, dafür habe ich in vielen Fällen oft kein Verständnis, das kostet doch alles unnütz Geld.
Es kann doch nicht so schwer sein, eine sichere Doppelpendeltür in den Zaun zu bauen, die von Tieren nicht passierbar ist, so blöd sind unsere Schlosser doch nicht.
Jürgen