Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
Dass in Deutschland aber niemand ohne Konzession einfach an der Autobahn etwas verkaufen darf, hätten die Käufer dieser Immobilie eigentlich wissen müssen...
Gruß, mawe2
Dass in Deutschland aber niemand ohne Konzession einfach an der Autobahn etwas verkaufen darf,
Und ein Gesundheitszeugnis braucht man außerdem.
Hallo
Der Betrieb einer Gaststätte und der Ausschank von alkoholischen Getränken bedürfen einer Gaststättenkonzession, nach Gaststättengesetz!
Warum aber haben die "Betreiber"/Käufer und Besitzer der ehemaligen Raststätte so etwas nicht. Da muss doch auch das Gesundheitsamt nicht mit einverstanden sein, wenn die Lebensmittel da durch die Walachei transportiert werden...
Auch finde ich es nicht sinnvoll den Bürgern nicht eine sinnvolle Alternative anzubieten, wenn man schon weis, was nicht richtig ist, wie so sagt man denen nicht wie es gehen könnte, dafür habe ich in vielen Fällen oft kein Verständnis, das kostet doch alles unnütz Geld.
Es kann doch nicht so schwer sein, eine sichere Doppelpendeltür in den Zaun zu bauen, die von Tieren nicht passierbar ist, so blöd sind unsere Schlosser doch nicht.
Jürgen
Es kann doch nicht so schwer sein, eine sichere Doppelpendeltür in den Zaun zu bauen, die von Tieren nicht passierbar ist, so blöd sind unsere Schlosser doch nicht.
Falls es das ist was ich denke, dann ist da eine Tür eingebaut aber abgeschlossen. Das gab es auch schon ein paar mal im Tv zu sehen. Die Frau musste die Sachen über den Zaun in einem Korb hinüberreichen.
Das, was soviel aufsehen erregt ist, dass der Imbiss jahrelang gedudelt wurde. Erst als ein neuer Pächter einer Essenkette an den Raststätten der Autobahn kam, der Parkplatz Umbenannt wurde, wurde es zum Problem.
Das wird hier zwar nicht erwähnt, aber dazu gab es mal einen etwas längeren Bericht
https://www.youtube.com/watch?v=4P3zDYkEpdg
https://www.youtube.com/watch?v=AznO8IhEvi8
Gruß
Warum aber haben die "Betreiber"/Käufer und Besitzer der ehemaligen Raststätte so etwas nicht.
Weil es ein paar Kilometer vorher bereits eine ganz reguläre Raststätte gibt und der Bund eben an dieser Stelle keine weitere Raststätte betreiben will.
Auch wenn der Standort historisch interessant ist: Eine Raststätte war das schon lange nicht mehr und deswegen kriegt dort auch niemand eine Konzession für den Betrieb einer Raststätte.
Hallo noch mal
Die Info hatte ich nicht, das stellt den Vorgang in ein anderes Licht...
Jürgen
Der Betrieb einer Gaststätte und der Ausschank von alkoholischen Getränken bedürfen einer Gaststättenkonzession, nach Gaststättengesetz!
Aber nicht der Betreiber eines Kiosk. Und offiziell betreibt die Dame einen solchen.
Und ja, auch in einem Kiosk dürfen Brat- und Bockwürstchen verkauft werden.
1. Die Frau betreibt offiziell keine Gaststätte, sondern einen "Kiosk", wobei sie auch eine Genehmigung zum Betreiben des Grills hat.
2. hörte sich das damals in dem TV Beitrag so an, als sei sie über einige Tatsachen getäuscht worden - ergo: über den Tisch gezogen worden.
3. haben Recherchen meinerseits ergeben, dass ein Groß"investor" die Konzession zum Betreiben von Speisegaststätten auf der gesamten Länge der A9 erworben hat - und dieser "Investor" duldet keine Konkurrenz, egal ob diese durch Zäune oder über diese hinweg verkauft.
4. wäre wohl alles in Ordnung, wenn die Autofahrer den Umweg über die nächst Ausfahrt nehmen würden
Volker
dass ein Groß"investor" die Konzession zum Betreiben von Speisegaststätten auf der gesamten Länge der A9 erworben hat - und dieser "Investor" duldet keine Konkurrenz, egal ob diese durch Zäune oder über diese hinweg verkauft
Dazu gab es damals auch eine 10-15 Minütige Reportage, finde die aber nicht wieder. die TV Berichte habe ich weiter oben verlinkt.
Gruß
1. Es liege keine Konzession vor, stellt der Vorsitzende Richter Bengt Fuchs fest.
2. Zudem habe sich aus dem Verkaufskatalog eindeutig ergeben, dass ein Betrieb als reguläre Autobahnraststätte nicht mehr möglich sei.
3. Und der Verkauf an Kunden auf dem Parkplatz auch über den Zaun hinweg sei eine "erlaubnispflichtige Sondernutzung".
Da fragt man sich, was diese Leute eigentlich wollen. Keine Konzession, keine Erlaubnis einer Sondernutzung und dazu noch der Hinweis, dass ein Betrieb als Autobahnraststätte mehr möglich ist, was denen laut Verkaufskatalog bekannt war. Irgendwie ticken die doch nicht richtig!
Das ist IMO blödes Bla-Fasel des Richters, um die bundeseigene Raststätte zu schützen.
Es wäre nämlich, das kam damals im TV, alles in Ordnung, wenn die Kunden die nächstgelegene Abfahrt nähmen um zu denen Hinzufahren.
Allein das zeigt doch schon, worum es eigentlich geht, bei dem urteil.
Das ist IMO blödes Bla-Fasel des Richters
Ich bin immer wieder bass erstaunt, wie schnell und völlig undifferenziert in durchaus komplexen Angelegenheiten Meinungen geäußert werden. Kennst du die Urteilsgründe? (Ich weiß gar nicht, ob in der Sache schon ein schriftliches Urteil vorliegt). Du unterstellst vielmehr dem Gericht irgendwas und verkennst auch noch das Prinzip der Gewaltenteilung.
Nachdem die Begebenheiten beim Kauf ja offensichtlich bekannt waren (und mithin wohl auch im Kaufpreis berücksichtigt wurden), hält sich mein Mitleid bisher eher in Grenzen. Und ich wünsche viel Spaß beim Rechtsmittel...
>>verkennst auch noch das Prinzip der Gewaltenteilung.<<
Wo genau tue ich das?
>Du unterstellst vielmehr dem Gericht irgendwas<<
Und das ist nicht ganz unbegründest. Würdest du den TV-Beitrag gesehen haben, würdest du das wahrscheinlich recht ähnlich sehen.
>>Nachdem die Begebenheiten beim Kauf ja offensichtlich bekannt waren (und mithin wohl auch im Kaufpreis berücksichtigt wurden), hält sich mein Mitleid bisher eher in Grenzen.<<
Nochmal: würden die nicht im Korb übern Zaun verkaufen (die Tür ist ja schon zu), sondern die Kunden die BAB-abfahrt nehmen und zu denen hinfahren, es wäre alles in Ordnung; das klang damals im TV-Beitrag schon genau so durch.
Und damit sollte eigentlich für jeden, der nicht blauäugig auf die Unabhängigkeit unserer Justiz(1) vertraut klar sein, worum es hier wirklich geht.
Volker
(1) Unsere Justiz ist keineswegs unabhängig. Staatsanwälte sind staatliche Angestellte - und damit Weisungsgebunden; wenn der zuständige Minister in einem Fall Ermittlungen unterbinden will, verbietet er der Staatsanwaltschaft einfach weiter tätig zu werden. It's that easy, wirklich.
Und was meinst du wie ein Richter reagiert, wenn aus dem Justizministerium des Landes/bundes ein "Wunsch" bezüglich eines Urteils in einem bestimmten Fall an ihn herangetragen wird?
Ganz sicher *nicht* mit "rutsch mir den Buckel runter"
Das Verfahren lief aber vor einem Verwaltungsgericht, da gibts gar keinen Staatsanwalt, den gibts nur in Strafprozessen.
Auch, wenn Du das in Deinem (Irr-)Glauben an irgendwelche Verschwörungstheorien nicht hören willst: Es gibt Gesetze, in denen geregelt wird, unter welchen Bedingungen an der Autobahn Gastronomie angeboten werden darf. Und an diese Gesetze hält sich der Richter.
Wie weit es mit Deinen juristischen Kenntnissen her ist, beweist Du mit dem absurden Verweis auf einen Staatsanwalt...
Und ja: Als normales Ausflugslokal dürfen die Eigentümer der Ex-Raststätte das Ding (jenseits der Autobahn) auch betreiben und natürlich darf man von der Autobahn abfahren und dort hin wandern / fahren. Nur macht das fast niemand...
Sie haben das Ding gekauft, und gehofft / sich eingebildet, direkten Zugang zum Autobahn-Parkplatz zu bekommen. Aber genau wie an jedem anderen Autobahn-Parkplatz auch, darf dort eben nicht jeder verkaufen, der das gerade will. Pech gehabt!
Und was meinst du wie ein Richter reagiert, wenn aus dem Justizministerium des Landes/bundes ein "Wunsch" bezüglich eines Urteils in einem bestimmten Fall an ihn herangetragen wird?
Dieser "Wunsch" ist völlig unnötig: Das Gesetz regelt das Ganze sowieso!
Gruß, mawe2
Sag dochn gleich, Mawe, dass du nur labern willst. du bist über den Fall nämlich auch nicht wirklich informiert, sonst wüsstes du dass:
Es gibt Gesetze, in denen geregelt wird, unter welchen Bedingungen an der Autobahn Gastronomie angeboten werden darf.
Richtig. Macht sie aber nicht. sie betreibt einen Kiosk. Und hat auch für den Grill eine Genehmigung.
Und hättest du dich informiert wüsstest du, dass da ein sogenannter "Investor" die Konzession für die gesamte Länge der A9 erworben hat und das dieser "Investor" schlicht keine Konkurrenz duldet, egal wie groß oder klein diese ist.
Und du wüsstest auch, dass kein Huhn und kein Hahn danach krähen würde, wenn die hungrigen autofahrer den Umweg über die nächste Abfahrt in kauf nehmen würden, denn dann wäre das ein Verkauf an ausflügler.
Volker
Sag dochn gleich, Mawe, dass du nur labern willst.
Ich will nicht "labern", ich will Deine haltlosen Behauptungen widerlegen.
du bist über den Fall nämlich auch nicht wirklich informiert
Doch, bin ich. Und zwar schon seit Jahren.
Und im Gegensatz zu Dir war ich sogar schon mal dort!
sie betreibt einen Kiosk
Aber auch einen Kiosk darf sie eben nicht einfach so auf dem Gelände der Bundesautobahn betreiben, wenn sie dafür keine Konzession hat!
Dass sie ihren Kiosk neben der Autobahn betreiben darf, stellt niemand in Abrede, weder ich noch der Richter.
und das dieser "Investor" schlicht keine Konkurrenz duldet
Das ist doch aber völlig normal und das weiß jeder. Nur eben diese Leute nicht, die diese Immobilie gekauft haben.
Und was meinst du wie ein Richter reagiert, wenn aus dem Justizministerium des Landes/bundes ein "Wunsch" bezüglich eines Urteils in einem bestimmten Fall an ihn herangetragen wird?
Richter sind keine Staatsangestellte wie Staatsanwälte, sondern unabhängig.
audax31
Netter Versuch. Beantworte einfach die Frage:
Wie reagiert ein Richter, falls aus dem Justizministerium ein "Wunsch" an ihn herangetragen wird.
Volker
falls aus dem Justizministerium ein "Wunsch" an ihn herangetragen wird.
Wünsche gibt es in der deutschen Justiz nicht. Geurteilt wird nach den geltenden Rechten, nicht nach Wünschen. Das war im 3. Reich und in der DDR der Fall, wo politische Urteile schon vor Prozessbeginn festgelegt wurden. Alles im GG. festgelegt. Wie sonst würde sich der Schäpeprozess so lange hinziehen, oder ein NPD Verbot auf die Schnelle nicht durchgesetzt werden können.
audax31
Folglich unterstellst Du ja einer ganzen Berufsgruppe Befangenheit und dem Justizministerium die Beeinflussung der selben.
So wie Du dich hier in die Posse einbringst, bist Du wohl an der ganzen illegalen Verkaufsaktion beteiligt, anders ist Dein Verhalten wohl kaum zu erklären.
Und mit Deinen Äußerungen hast Du dich wieder einmal weit von jedem Demokratieverständnis entfernt und zeigst wessen Kind Du bist.
Wie reagiert ein Richter, falls aus dem Justizministerium ein "Wunsch" an ihn herangetragen wird.
Er stellt einen Strafantrag gegen den Justizminister wegen versuchter Rechtsbeugung.
1. Es liege keine Konzession vor, stellt der Vorsitzende Richter Bengt Fuchs fest.
Die ist zum Betrieb eines Kiosk auch nicht nötig und nur einen solchen betreibt sie dort, zumindest offiziell. Und würden die Autofahrer über die nächste Abfahrt zu ihr fahren, gäbe es keinerlei rechtliche Handhabe...
LMAA, was soll die Streiterei und die gegenseitigen Beschimpfungen Ich habe die Sache schon länger verfolgt. Das Gericht hat entschieden, für die Betreiber ist es schade, aber das WENN und ABER hier geht mir einfach auf den Sack.
Gruß
Jürgen :-)