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mawe2 neanderix „verkennst auch noch das Prinzip der Gewaltenteilung.“
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Auch, wenn Du das in Deinem (Irr-)Glauben an irgendwelche Verschwörungstheorien nicht hören willst: Es gibt Gesetze, in denen geregelt wird, unter welchen Bedingungen an der Autobahn Gastronomie angeboten werden darf. Und an diese Gesetze hält sich der Richter.

Wie weit es mit Deinen juristischen Kenntnissen her ist, beweist Du mit dem absurden Verweis auf einen Staatsanwalt...

Und ja: Als normales Ausflugslokal dürfen die Eigentümer der Ex-Raststätte das Ding (jenseits der Autobahn) auch betreiben und natürlich darf man von der Autobahn abfahren und dort hin wandern / fahren. Nur macht das fast niemand...

Sie haben das Ding gekauft, und gehofft / sich eingebildet, direkten Zugang zum Autobahn-Parkplatz zu bekommen. Aber genau wie an jedem anderen Autobahn-Parkplatz auch, darf dort eben nicht jeder verkaufen, der das gerade will. Pech gehabt!

Und was meinst du wie ein Richter reagiert, wenn aus dem Justizministerium des Landes/bundes ein "Wunsch" bezüglich eines Urteils in einem bestimmten Fall an ihn herangetragen wird?

Dieser "Wunsch" ist völlig unnötig: Das Gesetz regelt das Ganze sowieso!

Gruß, mawe2

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