Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
1. Es liege keine Konzession vor, stellt der Vorsitzende Richter Bengt Fuchs fest.
2. Zudem habe sich aus dem Verkaufskatalog eindeutig ergeben, dass ein Betrieb als reguläre Autobahnraststätte nicht mehr möglich sei.
3. Und der Verkauf an Kunden auf dem Parkplatz auch über den Zaun hinweg sei eine "erlaubnispflichtige Sondernutzung".
Da fragt man sich, was diese Leute eigentlich wollen. Keine Konzession, keine Erlaubnis einer Sondernutzung und dazu noch der Hinweis, dass ein Betrieb als Autobahnraststätte mehr möglich ist, was denen laut Verkaufskatalog bekannt war. Irgendwie ticken die doch nicht richtig!