Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
Da wiehert der Amtsschimmel und das vielleicht noch auf Jahre ;-))
Gruß
Der Betrieb einer Gaststätte und der Ausschank von alkoholischen Getränken bedürfen einer Gaststättenkonzession, nach Gaststättengesetz!
Aber nicht der Betreiber eines Kiosk. Und offiziell betreibt die Dame einen solchen.
Und ja, auch in einem Kiosk dürfen Brat- und Bockwürstchen verkauft werden.