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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
... LYKURGOS
WillNichZahlen Michael Nickles „Hallo Lothar, Wer da kommt und vollstreckt oder eine ...“
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Sorry, falls ich diesen Thread schreddere, ich fand keine Möglichkeit ein eigenes Thema dazu zu erstellen. Ich hätte da noch einen denkansatz. Und zwar heißt es im Meldegesetz (kopiert bei der Stadt Bonn)

Zulässigkeit von Datenübermittlungen an öffentlichen Stellen Ihre Meldedaten dürfen von der Meldebehörde übermittelt werden an die bisher zuständige Meldebehörde und die für weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden zur Gewährleistung der Richtigkeit der Melde-register und an sonstige Behörden und öffentliche Stellen zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung. Regelmäßig erfolgt eine Übermittlung von Meldedaten an öffentliche Stellen insbesondere: y zur Überwachung der allgemeinen Schulpflicht und der Berufsschulpflicht, y für die Ehrung von Altersjubilaren und von Ehepaaren bei Ehejubiläen, y für Zwecke der Gesundheitsaufsicht, y für Aufgaben der Besteuerung, y für Aufgaben nach dem Ausländerrecht, y für polizeiliche Aufgaben, y für Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften, yfür Aufgaben nach dem Straßenverkehrsrecht, y für die Erfassung öffentlich geförderter Wohnungen, y für Aufgaben der Versorgungsverwaltung, y für die Feststellung der Rundfunkgebührenpflicht an den WDR (GEZ), y zur Wehrerfassung an die Kreiswehrersatzämter, y für Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, y für Aufgaben der Rentenversicherungsträger

Hier wird 1. die GEZ genannt, die huete gar nicht mehr GEZ heißt. 2. wird die GEZ in einem Atemzug mit öffentlichen Stellen genannt, aber der Beitragsservice ist keine öffentliche Stelle sondern eine ganz normale Firma. Hat der Beitragsservice also meine Adresse rechtswidrig erhalten? 

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