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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
schuerhaken Olaf19 „Ich verstehe diese Diskussion sowieso nicht. Wenn ich keine ...“
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Bleibt die "Zwangsverpflichtung" des "Schuldners" über eine von ihm genutzte Lokalität wie zur Ableistung von Wehrdienst. 
An anderer Stelle habe ich die notwendigen und/oder möglichen Quellen zu sachdienlicher Information aufgelistet. Die "Rechtsgrundlage" wurde da als formal unangreifbar dargestellt. 

  • Das Einzugsverfahren ließ ich dabei völlig außen vor; denn ich bin selbst der Auffassung, dass man da nur Geplänkel verursachen kann (kitzeln ohne dass es jemanden wirklich juckt)

Nicht unmöglich, sondern sogar aussichtsreich -- wenn auch aufreibend und langwierig -- dürfte es sein, die Höhe des Beitrages, deren Berechtigung in Bezug auf gebotene Leistung, auf die Verfehlung des "Auftrages" und auf die Verwendung (Zweckentfremdung) des Beitrages mit Erfolg anzugreifen. -- Ich schrieb unter anderem weiter:

  • "Fragen sollte man auch nach der Höhe der Bezüge insbesondere in den höheren Etagen der Rundfunkanstalten. Dort werden Gehälter gezahlt wie in höchstprofitablen Großunternehmen. Dabei verursachen die Rundfunkschaffenden vor allem Kosten und keine Profite. Sie haben vorwiegend "Finanzbedarf" für höhere Gebühren ("Beiträge"). 
  • Letztlich sollte auch untersucht werden, in welcher Weise sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Ausgründungen und Beteiligungen mit der Gebührenfinanzierung im Rücken privatwirtschaftlich engagiert  hat. (Stichwort: Bavaria) Auch bewegen sich Sender wie hier der WDR wie privatwirtschaftliche Unternehmen, aber mit dem Gebührenzahler als Finanzier im Rücken und ohne echtes marktwirtschaftliches Risiko, das auch eine Pleite wie bei der Kirch-Gruppe einschließen könnte."

Hier ein (wegen technischer Probleme bei der Überspielung) vorläufiges Video, in dem Peter Scholl-Latour die Existenzberechtigung des ör Fernsehens in Frage stellt (siehe insbesondere ab 03:50):
KLICK! 

Wir sollten und hier nicht gegenseitig auf die Füße treten und tw. sogar in den Rücken fallen, sondern versuchen, die "Achillesfersen" der bornierten Fernsehmacher und ihres Wasserkopfes herauszuarbeiten.

MfG, Manfred

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