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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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@ caxixis
endlich mal einer, der methodisch und pragmatisch die Sache 
anpackt und nicht nur polemisiert und herummault. 

Zur Zeit liegen noch zu viele Richter "auf Linie", zumal ihre 
Karriere -- etwa als Verfassungsrichter -- nicht unerheblich 
auch von politischem Wohlwollen abhängen kann. 

Was aber wirklich fehlt, ist die Entschlossenheit vieler "Einzelner", 
die zu einer kritischen Masse werden und sich u.U. auch bündeln. 
Das zahlreiche Wehklagen in diversen Foren erheitert die Leute 
bei den Eintreibern eher. 

Ich würde mit all dem, was hier steht, sehr sorgsam umgehen.
Den sog. "10-Punkte-Plan" würde ich nur mit äußerst spitzen Fingern
anfassen. Der ist überwiegend reiner laienhafter Unsinn und juristisch
vorwiegend Blödsinn.

Was die unwirksame Zwangsvollstreckung angeht, so beruht sie (wie
oben schon dargelegt) auf Formfehlern, auf reinen Formfehlern.
Dadurch ist nichts gesagt zu dem grundsätzlichen Anspruch an sich.
Allerdings dürften solche Formfehler in unzähligen Fällen unterlaufen
sein, ohne dass jemand dagegen vorgegangen ist.
Es bedarf also immer der Entschlossenheit des Einzelnen.

@ Bernd, 
Du weist später in diesem Thread auf noch andere wichtige Aspekte 
hin. -- Gut so. -- Aber ob es fruchtet? 
Ich hatte Michael Nickles einmal vorgeschlagen, dass er seinen Fall 
nunmehr tabellarisch auflistet nach "Vorgängen", nicht aber nach seinen 
diversen aufgemachten Themen und Postings. -- War wohl nichts. 
Somit haben meine Schwester (Fachanwältin) und ich keine Lust, 
uns durch anderer Leute Angelegenheiten in nur deren Interesse 
durchzuwühlen. -- Ziel sollte es sein, eine einheitliche und wasserdichte 
Begründung von Widersprüchen bzw. Klagen zu formulieren, die jeder 
eigentlich nur noch kopieren müsste. Etwas wirklich Brauchbares 
haben wir anderweitig noch nicht gefunden. 

Doch jetzt ist Licht am Horizont: 
Ich habe festgestellt, dass hier zwar weiterhin Abbuchungen erfolgen, 
aber mit verschiedenen Texten und zugunsten verschiedener Empfänger: 
Nicht aber liegt hier anlässlich der Umstellung ein "Bescheid" von
irgendjemandem -- einem "Beitragsservice" -- vor!  
Den gilt es nun nachzufordern, um dann zu sehen, wie man ihn sachgerecht 
demontieren kann. 

MfG, Manfred

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